Anteil des Zinszuflusses auf meine Instandhaltungsrücklage in Anlage KAP anzugeben?
Anteil des Zinszuflusses auf meine Instandhaltungsrücklage in Anlage KAP anzugeben?
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wolfdoc7 -
22. April 2026 um 00:46 -
Unerledigt
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Die Instandhaltungsrücklage gehört doch nicht mir, sondern der WEG als juristische Person. Also habe ich daraus kein zu versteuerndes Einkommen. In diesem Sinn habe ich also keine Steuer darauf zu entrichten.
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Anteil des Zinszuflusses auf meine Instandhaltungsrücklage in Anlage KAP anzugeben?
Ja.
Die Instandhaltungsrücklage gehört doch nicht mir, ...
Doch, das tut sie. Das ist Dein "Ansparanteil" und somit Guthaben auf zu erwartenden größeren Erhaltungsaufwand an dem Objekt.
Du bist aber nicht zufällig im falschen Unterforum gelandet, oder?
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Billy
22. April 2026 um 09:05 Hat das Thema aus dem Forum Volks- und Raiffeisenbanken nach Unternehmen und Steuern verschoben. -
Der Verwalter trägt doch nicht ohne Grund die dir zuzurechnendend Zinsen brutto und die darauf gezahlten Steuern in der Abrechnung ein. Ob du dann tatsächlich eintragen musst, hängt zum Einen davon ab, ob noch andere Kapitaleinünfte vorliegen, von denen keine KESt abgezogen wurde oder du weniger als 25% Steuern zahlen musst, so dass die Günstigerregelung in Kraft treten kann.