Berechnung steuerpflichtiger Betrag bei BU-Rente - Hohe Differenz zum FA

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich jetzt schon einige Tage durch das Internet und hier durch das Forum gelesen. Habe auch einen Beitrag gefunden, der aber leider nicht ganz so passt. Daher hoffe ich auf Hilfe durch euch :)

    Ich mache die Steuererklärung für meinen Schwager, dieser bekommt seit 2022 eine BU-Rente befristet. Ich habe alle Daten aus der Bescheinigung übernommen, also nichts händisch eingegeben.

    Der Rentenbetrag 2025 belief sich auf 20.877€, das Programm ermittelte einen Steuerfreien Rentenbetrag von 17.120€ und einen zu besteuernden Anteil von 3.757€. Dabei müsste es genau andersherum sein (und daher natürlich auch die Differenz zum FA).

    Ich habe bisher schon einiges versucht, komme aber leider immer zu dem gleichen Ergebnis. Ich habe bereits alle Daten zu der Rente gelöscht, habe sie neu eingegeben (händisch), keine Änderung. Ich habe alle Daten zur Rente gelöscht und alles aus der Bescheinigung vom FA automatisch übernommen, keine Änderung. Ich habe das Programm deinstalliert und alles nochmal gemacht, auch kein Erfolg.

    Das einzige was aus der Bescheinigung nicht übernommen wird, aber in der Bescheinigung steht: Den Stichtag zum Ende der Rente. Der musste egal wie immer händisch eingetragen werden.

    Die Rente wird automatisch als befristete private Rentenversicherung eingetragen. Screenshots habe ich beigefügt und so langsam bin ich echt nur noch verwirrt und ich hoffe ihr könnt helfen.

    Lieben Dank vorab :)

  • ... und daher natürlich auch die Differenz zum FA

    Wobei sich dann zwangsläufig die Frage stellt, welche Werte das FA denn angesetzt hat. Wird doch alles im Bescheid erläutert und muss ja nicht immer zutreffend sein.

  • Das einzige was aus der Bescheinigung nicht übernommen wird, aber in der Bescheinigung steht: Den Stichtag zum Ende der Rente. Der musste egal wie immer händisch eingetragen werden.

    Vielleicht ist die Bescheinigung in dem Punkt falsch codiert, das würde auch den Fehler des Finanzamts erklären. Du kannst das testen, indem du die Erklärung des Schwagers in Mein ELSTER anlegst, allerdings nur, wenn dort für den Schwager der Bescheinigungsabruf eingerichtet ist.

  • aber dann verstehe ich mal wieder den FA Bescheid nicht, denn das FA setzt fast das doppelte an.

    Die Berechnung ist doch detailliert in der Steuerberechnung des FA im ESt-Bescheid erläutert.

  • Der Begünstigte war nicht zufällig bei Rentenbeginn 43 Jahre alt? Dann hätte das FA den Ertragsanteil fälschlicherweise nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG mit 35% ermittelt und vergessen, den Satz 5 dieser Vorschrift anzuwenden, nachdem für diese Art Rente der § 55 EStDV anzuwenden ist (sofern günstiger). Siehe dazu auch die Erläuterungen in Deiner Steuersoftware!

  • Genau das ist passiert. Das habe ich jetzt gerade nochmal alles angesehen. Und witzigerweise habe ich davon vorher nie was gelesen - sondern immer nur die 18% bei Rentenbeginn 2022.

    Dankeschön!!!

    vor allem auch für das Chaos beseitigen ;)


    (und leider gab es da keinen Hinweis bei WISO, zu mindestens ist mir keiner aufgefallen. Ich weiß ja nun worauf ich zukünftig achten muss. Ärgerlich nur, dass auch bei der automatischen Übernahme alles direkt da gelandet ist. )

  • und leider gab es da keinen Hinweis bei WISO, zu mindestens ist mir keiner aufgefallen

    Die findest Du im Programm im Rahmen der Steuerberechnungen in der entsprechenden Anlage/Erläuterung zur Anlage N. Da sollten beide drinstehen und der berücksichtigte Wert der geringere sein.

  • miwe4 18. April 2026 um 18:05

    Hat den Titel des Themas von „Berechnung Rentenfreibetrag bei BU-Rente - Hohe Differenz zum FA“ zu „Berechnung steuerpflichtiger Betrag bei BU-Rente - Hohe Differenz zum FA“ geändert.