Wie bei EÜR die USt für PV korrekt buchen?

  • Hallo,

    ich habe hier ein Problem, bei welchem ich nicht weiterkomme.
    Wir haben eine GbR und eine PV auf dem Dach. Dafür bekommen wir eine Einspeisevergütung.

    Nun gilt ja für die PV die Ertragssteuerfreiheit.
    Trotzdem muss ich ja die UST, welche ich vom Netzbetreiber bekomme, weiterhin buchen.

    Wie mache ich das?
    Wenn ich in der EÜR eine Buchung anlege, dann wirkt diese sich direkt auf den errechneten Gewinn aus.
    z.B. 1780 an 1200 (Bank).
    Wie lautet der korrekte Buchungssatz, damit nur die UST betroffen sit aber der Gewinn der GbR sich nicht ändert?

    Gruß
    Sven

  • Wenn ihr nur die PV-Anlage habt, wie gewohnt buchen, aber keine EÜR erstellen.

    Ich gehe allerdings davon aus, dass neben den PV-Erträgen noch andere Erträge vorhanden sind (Mieten, Kapitaleinkünfte) etc.

    Dann die Buchung auf das Umsatzkonto mit USt buchen und durch eine zweite Buchung ohne USt neutrallisieren. Ich habe hier eine Kopie von 8100 gemacht. Als Finanzkonto nimmst du ein Interimskonto (z. b. 1371)

  • es gibt nur noch die PV Anlage.
    Aber auf Grund der vorherigen Geschäfte ist ein Wechsel in die Kleinunternehmer-Regelung noch nicht möglich.

    Für das veranschlagte Jahr (2024) gab es noch weitere Erträge, das ist korrekt.

    Wenn ich deinen Vorschlag ausführe, passiert folgendes:
    Einnahme PV:
    10€ Brutto, 8510 H -> 1800 S
    Gesamtgewinn geht um 10€ nach oben.

    Buchung zur Neutralisierung:
    8,10@ Netto, 8100 S -> 1371 H
    Gesamtgewinn geht um 8,10€ nach oben.

    Das Ergbnis beider Buchungen ist ja dann wieder eine Gewinn-Zunahme in Höher der UST von 1,90€.

    Wenn das normal ist, dann kann ich ja gleich die UST von 1780 H -> 1800 S buchen.
    Das Ergebnis wäre das gleiche.

    Gruß
    Sven

  • Du musst den gesamten Umsatz neutralisieren, nicht die Umsatzsteuer - diese wird auch in der EÜR aufgeführt, aber nicht der Umsatz, da steuerfrei. Du kannst allernativ ein Konto nehmen, auf das ertragsteuerfreie Umsätze gebucht werden.

  • miwe4 12. April 2026 um 16:05

    Hat den Titel des Themas von „Wie bei EÜR die Ust für PV korrekt buchen?“ zu „Wie bei EÜR die USt für PV korrekt buchen?“ geändert.