Die ersten 3 Zahlen der Steuernummer sind fest abhängig vom Finanzamt

  • Hallo,

    vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Ich habe für das Jahr 2021 eine Steuerklärung gemacht. Bei der Steuererklärung hat sich aufgrund meines Wohnortwechsels nach Rostock meine Steuernummer geändert. Ich habe das Finanzamt Rostock für die Steuererklärung 2021 angegeben. Den Bescheid habe ich aber vom Finanzamt Ribnitz-Damgarten (081) bekommen. Jetzt möchte ich die Steuererklärung für das Jahr 2022 machen und wollte wieder das Finanzamt Rostock angeben. Wähle ich aber das Finanzamt Rostock aus, so ist die Steuernummer 079 vorausgwählt und ist nicht änderbar. Meine Steuernummer fängt aber mit 081 (Ribnitz-Damgarten) an. Was muss ich jetzt machen? Soll Ich das Finanzamt Ribnitz-Damgarten mit meiner richtigen Steuernummer angeben oder neue Steuernummer beantragen mit alten Finanzamt Ribnitz-Damgarten?

  • Was muss ich jetzt machen? Soll Ich das Finanzamt Ribnitz-Damgarten mit meiner richtigen Steuernummer angeben oder neue Steuernummer beantragen mit alten Finanzamt Ribnitz-Damgarten?

    Du mußt doch nur die Fragen entsprechend beantworten:

  • Vielen Dank für die schnelle antwort, also ich muss eine neue Steuernummer beantragen mit alten Finanzamt Ribnitz-Damgarten.

    Muss ich dann für jede Steuererklärung eine neue Sternummer beantragen? Das wird doch jetzt genauso laufen wie 2021. Ich schicke die Steuererklärung mit beantragung auf neue Steuernummer nach Rostock und bekomme Antwort von Ribnitz-Damgarten mit neuer Steuernummer. Wer denkt sich denn sowas aus?

  • Nein. Es wurdeDir doch oben im Screenshot genau markiert, was das Programm dazu sagt und was einzutragen ist.

    Keine Ahnung, was Du dem FA damals oder bis heute überhaupt mitgeteilt hast. Zuständig für die ESt ist immer das aktuelle Wohnsitz-FA. Und jedes FA hat selbstverständlich seine eigene FA-Nr. .

  • Nein. Es wurdeDir doch oben im Screenshot genau markiert, was das Programm dazu sagt und was einzutragen ist.

    Im Screenshot ist doch zu sehen, das ich eine neue Steuernummer beantragen soll, genauso wie für die Steuererklärung für 2021. Ich vermute das Ribnitz-Damgarten für Teile von Rostock zuständig ist. Ich rufe beim FA an und frage nach was ich eintragen muss. Es würde keinen Sinn machen wieder eine neue Steuernummer zu beantragen.

    Keine Ahnung, was Du dem FA damals oder bis heute überhaupt mitgeteilt hast. Zuständig für die ESt ist immer das aktuelle Wohnsitz-FA. Und jedes FA hat selbstverständlich seine eigene FA-Nr. .

    Wie oben geschrieben habe ich dem FA angegeben, das ich eine neue Steuernummer aufgrund eines Wohnortwechsels beantrage (2021). Ich hatte es an das FA Rostock geschrieben aber von FA Ribnitz-Damgarten eine Antwort bekommen.

    Vielen Dank für die Antworten ich kläre es mit dem FA Ribnitz-Damgarten.

  • Im Screenshot ist doch zu sehen, das ich eine neue Steuernummer beantragen soll, genauso wie für die Steuererklärung für 2021.

    Weil Du das FA Rostock ausgewählt hast, aber keine Steuernummer für dieses FA hast.

    Ich vermute das Ribnitz-Damgarten für Teile von Rostock zuständig ist.

    Das würde mich sehr wundern.

    Ich rufe beim FA an und frage nach was ich eintragen muss.

    Das wird das Beste sein. Wir wissen ja nicht, wo genau Du wohnst und wo Du vorher gewohnt hast bzw. welche Besonderheit es ggf. bei der alten Steuererklärung gab. Es ist halt die Frage, warum das FA Ribnitz-Damgarten die Steuererklärung bearbeitet hat? Sollte es wirklich zuständig sein für Dich, dann mußt Du es halt einfach auswählen.

    Bin auf die Lösung gespannt. :popcorn:

  • Wie wäre es, wenn du über steuerportal-mv.de nachprüfen würdest, welches Finanzamt für dich zuständiig ist? Das Finanzamt Ribnitz-Damgarten hat auch eine eigene Webseite, auf der die Zuständikeiten (örtlich und fachlich) erläutert werden (wie jedes Finanzamt in Deutschland).

  • Mir fällt noch ein - hast du nur Einkommensteuer oder in einem anderen Ort auch nur Gewerbe?

    Deshalb schrieb ich ja:

    Wir wissen ja nicht, wo genau Du wohnst und wo Du vorher gewohnt hast bzw. welche Besonderheit es ggf. bei der alten Steuererklärung gab.