Werden mit Steuererklärung verknüpfte Belege zwingend beim FA eingereicht?

  • Hallo zusammen,


    bisher habe ich meine Belege via Steuerbox den jeweiligen Erklärungen elektronisch hinzugefügt und diese damit auch so eingereicht.

    Nun lese ich, dass Belege grundsätzlich nicht erforderlich sind bzw. falls Belege mit eingereicht werden, würde dies nur zu einer manuellen Bearbeitung führen.

    Hieße das, nun grundsätzlich keine Belege zB via drag&drop in die Erklärungen mit zu übernehmen? Oder diese nur auf ausdrückliche Aufforderung des FA nachzureichen?


    Besten Dank für sachdienliche Hinweise!

  • Hieße das, nun grundsätzlich keine Belege zB via drag&drop in die Erklärungen mit zu übernehmen?

    Nein. Ohne Dein Zutun werden die Belege nicht mit abgegeben.

    Oder diese nur auf ausdrückliche Aufforderung des FA nachzureichen?

    So ist es.

  • Ich bezweifle, dass allein das Übermitteln von Dokumenten automatisch zu einer manuellen Bearbeitung führt.

    Ich habe bisher noch nie Dokumente mit der Abgabe übermittelt, sofern der Inhalt meiner Erklärung nicht schon erahnen lässt, dass ich bestimmte Sachverhalte nachweisen muss. In der Regel sind das immer Sachverhalte, die erstmalig eingetragen wurden oder Sachverhalte, die man generell nachweisen muss. Bei mir war das damals das Arbeitszimmer, die Unterhaltszahlungen für meinen Sohn als er sein Studium begonnen hatte und der Trennungsunterhalt an meine damalige Frau.

    So wäre das auch meine Empfehlung für Andere. Für neue steuerliche Sachverhalte oder Sachverhalte, die generell nachgewiesen werden müssen, die erforderlichen Unterlagen gleich mit versenden. Ansonsten darauf warten, dass Unterlagen angefordert werden.

  • Was der Computer macht, kann man aktuell Risikobewertung nennen. Und was ohne Belege zu Rückfragen führt, kann man eigentlich sehr gut selber einschätzen. Steuerbescheinigungen sind immer einzureichen.

  • Steuerbescheinigungen sind immer einzureichen.

    Selbst das stimmt so nicht mehr zu 100%. In der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP heißt es inzwischen:

    Haben Sie in Zeile 4 die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge und / oder in Zeile 5 eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge beantragt?
    Dann müssen Sie die Steuerbescheinigung nur auf Anforderung Ihres Finanzamts einreichen. Wenn Sie Eintragungen in den Zeilen 12 und / oder 13 sowie 43 bis 45 machen, müssen Sie die entsprechende Steuerbescheinigung immer einreichen.

  • Die Steuerbescheinigungen über einbehaltene Steuern sind im Anrechnungsfall immer einzureichen, da nicht maschinell übermittelt.

    Also mein FA fordert sie nicht nach.

    Ist aber auch nicht das Thema hier. Dem TE ging es ja primär nur darum, ob er Belege mit den Bereichen der Steuererklärung verknüpfen kann, ohne dass da in Bezug auf die Abgabe schon etwas in Stein gemeißelt ist. Und das ist ja nicht der Fall.

  • Billy 7. April 2026 um 10:48

    Hat den Titel des Themas von „Belege“ zu „Werden mit Steuererklärung verknüpfte Belege zwingend beim FA eingereicht?“ geändert.