Aus USt-Voranmeldungen die Umsatzsteuererklärung konsolidieren

  • Ich habe für 2025 jeweils quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldungen gemacht. Wie kann ich jetzt aus den Voranmeldungen die Umsatzsteuererklärung für das ganze JAhr erstellen?

    Ich kann nur auf "Neu" gehen und dann auf "leer" und dann muss ich selbst die Unternehmensdaten nochmal eingeben. Das kann ja nicht Sinn und Zweck des Programms sein. Es muss doch einen Button geben, wo man alles einfach konsolidieren kann aus den Voranmeldungen.

  • Indem du die Abschlussbuchungen in der Buchhaltung machtst und dann auf die Umsatzsteuererklärung gehst. Diese ist nämlich keine Konsolidierung der Voranmeldungen, sondern eine eigenständige Steuererklärung. Eine konsolidierte UStVA oder UStE wird gemacht, wenn du mehrere Betriebe in einer Anmeldung/Erklärung zusammenfasst.

  • Gleichgültig, in welchem Programm. In keinem kann aus Voranmeldungen eine Erklärung "konsolidiert" werden. Die Erklärung ist immer über Neu zu estellen, da eben keine "Konsolidierung" der Voranmeldungen, sondern eine eigenständige Erklärung, die anhand der Buchungen des gesamten Jahres einschließlich der Abschlussbuchungen (wie z. B. Zahlung der letzten UStVA bis zum 10.1. des nächsten Jahres) zu erfolgen hat.

  • Jede Steueranmeldung eine eigenständige Steuererklärung, in der die verbleibende Zahllast nittels Selbstberechnung erfolgt und einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung i.S.d. 164 Absatz 1 der Abgabenordnung.

    Im Rahmen der USt-Jahreserklärung ist das Vorauszahlungssoll aller abgegebenen USt-Voranmeldungen zu erklären und abzurechnen.

  • Ich kann nur auf "Neu" gehen und dann auf "leer" und dann muss ich selbst die Unternehmensdaten nochmal eingeben. Das kann ja nicht Sinn und Zweck des Programms sein. Es muss doch einen Button geben, wo man alles einfach konsolidieren kann aus den Voranmeldungen.

    Es ist Sinn und Zweck der Umsatzsteuererklärungen, auch noch nicht erfasste Tatbestände oder fehlerhafte, korrigierte Buchungen zu melden als eine Summe. Es gibt keinen Button für die Zusammenfassung, weil die UStE nicht nur eine reine Summierung der Voranmeldungen ist.

    Es gibt da noch ein paar Vorschriften, die beachtet werden sollten wie z. B. Umsatzsteuer bei Privatnutzung von Fahrzeugen (besonders anspruchsvoll bei eFahrzeugen oder Hybridfahrzeugen), Vorsteuerberichtigung bei Abgängen von Anlagenvermögen, ... Das alles muss (spätestens) in der UStE gegenüber dem Finanzamat offengelegt werden.