Berücksichtigung Verlustrücktrag in erwarteter Erstattung?

  • Hallo,

    Ich wollte mal fragen, ob ein Verlustrücktrag in der Berechnung zur erwarteten Erstattung bzw. Nachzahlung ebenfalls berücksichtigt wird. Leider finde ich dazu in der Dokumentation nichts.


    Danke für die Info.

  • Es wird bei der Steuerberechnung alles berücksichtigt, was Du vorher eingegeben hast. Also auch das.

    Um welchen Zeitraum geht es denn überhaupt? Im aktuellen Veranlagungszeitraum (VZ) 2025 kann natürlich zu diesem Zeitpunkt noch kein Verlustrücktrag aus nachfolgenden VZ erfolgen.

  • Es geht mir um die Verrechnung mit Gewinnen aus dem Jahr davor (2024).

    Wenn die Verrechnung auch automatisch in der Steuerberechnung auftauchen sollte, dann sehe ich sie im Moment nicht. Was mich zu der Frage führt, ob ich hierfür noch etwas explizit anhaken oder eintragen muss.

  • Was mich zu der Frage führt, ob ich hierfür noch etwas explizit anhaken oder eintragen muss.

    Wie miwe4 schon schrieb: berücksichtigt wird das, was Du eingetragen hast:


    Diese Antwort hilft mir nur bedingt weiter. Wenn das Programm es nicht automatisch vornimmt und dafür Eintragungen zu machen sind, dann habe ich das noch nicht getan und frage mich, wo ich das entsprechend Einträge.

    Nochmal der Sachverhalt:

    2024 wurden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gemacht (ergo kein Verlustvortrag meinem Verständnis nach).
    2025 wurden Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert. Ich möchte die Gewinne aus 2024 mit den Verlusten aus 2025 verrechnen. Dies entspricht meiner Meinung nach in dem Fall einem Verlustrücktrag.

    In der Anlage für 2025 sehe ich nun diese beiden Optionen zur Datenerfassung, die das Thema wohl berücksichtigen:



    "Verlustvortrag" gibt mir das Bild, dass du schon gepostet hast:



    Hier wird allerdings nach einem Verlustvortrag aus früheren Jahren gefragt, den ich aber nicht habe, da ich Gewinne erzielt habe.

    Unter "Verlustrücktrag" finde ich dann dieses Bild:



    Das sieht für mich schon eher nach der richtigen Stelle aus, aber ich werde nach Verlusten aus 2026 gefragt.

    Oder muss ich wieder in meine Steuerklärung für das Jahr 2024 gehen und dort nun meine Verlust aus 2025 nachtragen in der letzten Ansicht von oben?

  • Diese Antwort hilft mir nur bedingt weiter. Wenn das Programm es nicht automatisch vornimmt und dafür Eintragungen zu machen sind, dann habe ich das noch nicht getan und frage mich, wo ich das entsprechend Einträge.

    Wie soll die Software etwas automatisch machen, wenn sie die Daten nicht kennt?

    Nutze doch einfach mal die erweiterte Forumssuche oder auch das Handbuch zur Software. Ggf. hilft auch eine Installation auf dem Rechner und die Nutzung der Programmhilfe/-suche.

  • 2024 wurden Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gemacht (ergo kein Verlustvortrag meinem Verständnis nach).
    2025 wurden Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften realisiert. Ich möchte die Gewinne aus 2024 mit den Verlusten aus 2025 verrechnen. Dies entspricht meiner Meinung nach in dem Fall einem Verlustrücktrag.

    Deine Maske in dem Screenshot zeigt den Veranlagungszeitraum 2025 und nicht 2024!

    Oder muss ich wieder in meine Steuerklärung für das Jahr 2024 gehen und dort nun meine Verlust aus 2025 nachtragen in der letzten Ansicht von oben?

    Selbstverständlich. Wie soll das sonst in die 2024er Steuerberechnung kommen.

    Das FA macht das übrigens ggf. auch von Amts wegen, sofern kein Vortrag beantragt wird (oder Null).