Wenn ich zu Lexware wechseln möchte, wie werden dann meine Belege, UstVA usw aufbewahrt?
Oder kann ich das alles exportieren und in Lexware importieren?
Wenn ich zu Lexware wechseln möchte, wie werden dann meine Belege, UstVA usw aufbewahrt?
Oder kann ich das alles exportieren und in Lexware importieren?
das alles
etwas weit gegriffen oder?
Kommt auf die Datenbank an und an welches von den vielen, Du bei vorgenannter Firma denkst
Na ich bin bei "Wiso Rechnungen". Habe hier Ausgangsbelege, Eingangsbelege, Kasse, UStVA.
Diese Dinge muss ich ja 10 Jahre aufbewahren.
Irgendwie muss ich das ja sichern.
Irgendwie muss ich das ja sichern.
sollte da doch sicherungs,-/exportmöglichkeiten geben.
Aber immer daran denken, das Programm mit dem Du Deine Buchführung erstellt hast, auch 10 Jahre aufzubewahren (f. evtl Buchprüfung)
bei meiner Anwort oben ging es mir eher um diese Frage.
und in Lexware importieren?
es ist wie bei Buhl ...."WISO" ist sehr viel Lexware auch
Ex- und Import sind hier sowieso nicht das empfehlenswerte Vorgehen.
Bei Lexware (welches Programm, es gibt eine Menge unterschiedliche dort), können je nach Programm zwar Dokumente (pdf) importiert werden, dort aber immer mit einer konkreten Buchung verbunden (wie in Datev). Ein Buchhaltungspprogramm ist kein DMS (Datenmanagemenstsystem) zur langen Aufbewahrung mit Änderungshistorie etc.
WISO MeinBüro musst du 10 Jahre lang lauffähig halten (dort sind die Buchungen und dort will der Betriebsprüfer die Buchungen sehen). Wenn du die Belege in einem DMS aufbewahrst, hast du diese unabhängig vom Programm immer "zur Hand". Außerdem: das Programm, mit dem die Ausgangsrechnungen erzeugt wurden, bleibt MeinBüro und hier müssen diese Eingaben auch bleiben.
Hier ist kein Diskussionsforum zu Fremdsoftware. Es ist ein Forum User helfen Usern bei der Anwendung/Nutzung von Buhl-Software.
WISO MeinBüro musst du 10 Jahre lang lauffähig halten (dort sind die Buchungen und dort will der Betriebsprüfer die Buchungen sehen).
Du hast aber schon gesehen, dass der Thread im Unterforum der Web-Version gestartet wurde, oder?
Auch hier gilt die Aufbewahrungszeit (nur dass die Webversion im lesenden Zugriff bleibt). Aber alle Unterlagen, Buchungen etc. müssen dort nachgewiesen werden. Auch hier gilt daher, dass ein Übertrag wenig Sinn macht.