Heizkostenabrechnung

  • Guten Tag,

    Heizkostenabrechnung mit dem Hausverwalter ist nicht schlüssig.

    Folgende Ausgangssituation: EFH mit vermieteter DG-Wohnung und Ölheizung

    • Hauptzähler Kaltwasser (für das gesamte Objekt) / Verbrauch 140 m³
    • Verbrauchszähler Kaltwasser (für die DG-Wohnung) bei 2 Personen / Verbrauch 52 m³
    • Verbrauchszähler Warmwasser (für die DG-Wohnung) bei 2 Personen / Verbrauch 20 m³
    • Verbrauchszähler Kalt- und Warmwasser (für die EG-Wohnung) sind nicht eingebaut
    • Wärmemengenzähler im gesamten Objekt nicht eingebaut

    Folgende Daten habe ich im Hausverwalter eingetragen:

    • Angaben zur Heizanlage: Art der HK-Abrechnung = anteilige Aufteilung der Kosten ohne Heizkostenverteiler
    • Art der Heizanlage: Es wird Heizwärme und Warmwasser erzeugt (verbundene Anlage)
    • Aufteilung der Kosten für Wärme und Warmwasser: Eigenständig ermittelte prozentuale Aufteilung
    • Verbrauchsanteil Warmwasser = 30% / Verbrauchsanteil Heizung = 70%

    Da ein Kaltwasserzähler in der EG-Wohnung nicht vorhanden ist, habe ich als Verbrauch die Differenz vom Hauptzähler Kaltwasser (gesamtes Objekt) abzüglich Verbrauchzähler Kaltwasser (DG-Wohnung) ermittelt.

    • Verbrauchszähler Kaltwasser (EG-Wohnung) / Verbrauch = 88 m³

    Da ein Warmwasserzähler in der EG-Wohnung (2 Personen) nicht vorhanden ist, habe ich den Warmwasserverbrauch der (DG-Wohnung) angesetzt.

    • Verbrauchszähler Warmwasser (EG-Wohnung) / Verbrauch = 20 m³

    Die für den Verbrauch der Brennstoffkosten maßgeblichen Rechnungen habe ich unter Berücksichtigung des Anfangsbestands und Restbestands des Heizöls eingeben. Dabei wurde ein Verbrauch von 3136 Liter mit dem Betrag von 2.936,06 EUR ermittelt.

    Wie bekomme ich den Umlageschlüssel Kaltwasser, Warmwasser und Heizkosten zurechtgerückt?

    Die Zahlen sind unplausibel, wo kann ich da am besten ansetzen?

  • Nun, du hast viele Informationen gegeben, doch gilt es bei einer Ölheizung schon damit, dass du die Endstände vom 31.12.24 und 31.12.25 (bei Abrechnung 2025) eingeben musst.

    Sobald mehr als 2 Wasserzähler, egal ob kalt oder warm, fehlen, kannst du keine verbrauchsabhängige Abrechnungen mehr machen, siehe Heiz- und Betriebskostenverordnung.

    Das bedeutet, du musst beim Anlegen des Objektes bereits angeben, dass du weder Wärmemessgeräte und Wasserzähler hast.

    Denn dann wird als Konsequenz nach den Wohn- bzw. Heizflächen abgerechnet.


    Mehr kann man auch zu deiner Frage hier nicht sagen.

  • Bei der Konstellation (EFH mit vermieteter DG-Wohnung) wird im WISO Vermieter der Verbrauch der vermieteten Wohnung über den Unterzähler (Nebenzähler) direkt erfasst. Der Eigenverbrauch der Hauptwohnung errechnet sich im WISO-Programm als Differenz:

    Details zur Abrechnung und Einrichtung:

    • Wasser: Wenn ein Wasser-Unterzähler in der Mietwohnung vorhanden ist, muss dieser zwingend zur Abrechnung genutzt werden. Die Differenz zum Hauptzähler ist der Verbrauch des Eigentümers.
    • Strom: BGH-Urteile deuten darauf hin, dass bei nur einem Hauptzähler für das ganze Gebäude der Vermieter oft Vertragspartner des Versorgers ist. Stromkosten können über den vorhandenen Zwischenzähler in der Mietwohnung genau abgerechnet werden, während der Rest auf den Vermieter entfällt.

    Ich gehe davon aus, dass diese Abrechnung auch mit dem WISO Hausverwalter möglich ist.

    Es bestehen Ausnahmen für Zweifamilienhäuser, in denen Vermieter selbst wohnen. Mit den Mietern der zweiten Wohnung kann dann eine von der Heizkostenverordnung abweichende Vereinbarung getroffen werden.

    Im Mietvertrag ist die Abrechnung nach Wohnfläche, sowie die Abrechnung über die installierten Zähler vereinbart.

    • Kürzungsrecht: Ist die Abrechnung nicht verbrauchsabhängig (obwohl Pflicht), kann der Mieter die Heizkosten pauschal um 15 % kürzen.

    Welches WISO Immobilienprogramm wäre aufgrund dieser Konstellation ausreichend?

  • Nun ich arbeite mit dem Hausverwalter schon seit 10 Jahren. Von Buhl gibt es kein besseres Programm, der Vermieter, na ja, da kann man kleine Sachen mit abrechnen, doch wenn es "kompliziert" wird, sollte man auf den HV umsteigen.

    Nun schreibst du aber, dass im Vermieter...., was hast du jetzt, diesen oder den Hausverwalter, siehe deine Überschrift?

  • teste den Hausverwalter!

    Dann ist das ja nun klar.

    Solltest du weiterhin an dem HV interessiert sein, dann mache ich dir ein Angebot, dass wir deine Konstellation korrekt in den HV einbringen, damit du dein Ergebnis auch visuell sehen kannst. Mit der Testversion kann man fast alles mnachen, nur keinen Ausdruck.

    Wenn du möchtest, schreib mir eine Mail an errjot@t-online.de, ich würde mich melden. Und installiere Anyesk, denn damit kann ich auf deinen PC schauen.