Verbrauchsabrechnung

  • Hallo,

    ich betreibe seit 2021 eine PV Anlage und eine Gasheizung mit Wärmepumpe. Der Gasverbrauch wird analog angezeigt und berechnet. Mein Problem ist die Berechnung des Stromverbrauches incl. Wärmepumpe für die zukünftig vermietete Dachgeschosswohnung.

    Ich habe nur einen Zähler der die Lieferung und den Bezug für das Einfamilienhaus dokumentiert.

    Hinzu kommt noch das uns der Netzbetreiber den Austausch des aktuellen Zählers gegen ein Smartmeter angekündigt hat.

    Vielleicht hat hier jemand einen "Fahrplan" der uns dabei hilft eine korrekte Abrechnung zu erstellen ?

    LG

    Nautik54

  • Gasheizung und Wärmepumpe lassen sich mit dem WISO-Vermieter abrechnen.

    Wichtig sind die Werte für Brennstoffkosten und Ertragswerte der Wärmepumpe und PV-Anlage.

    Wid der Strom aus der PV-Anlage, vorwiegend für die Wärmepumpe vertraucht ?

  • Hallo,

    nein das nicht. Die PV Anlage deckt in der Regel unseren gesamten Stromverbrauch im Jahr. Den Strom den wir in das Netz Einspeisen wird am Jahresende verrechnet. Wir erhalten darüber hinaus eine Freistrommenge die, wenn wir das Kontingent nicht vollständigt verbrauchen abgerechnet wird. Sollte unser Stromverbrauch über der Freistrommenge liegen zahlen wir nach Tarif.

    Einen Wärmemengenzähler ist ebenfalls nicht in unserem Portfolio.

    Wenn alle Stromverbraucher über die PV- Anlage/Batterie geschaltet sind wie ermittle ich da die Ertragswerte für die Wärmepumpe.

  • ich betreibe seit 2021 eine PV Anlage und eine Gasheizung mit Wärmepumpe

    Wie blumenmeer schreibt, würde mit dem Vermieter es möglich sein, zwei verschiedene Heizungsarten gleichzeitig abzurechnen, das geht mit der größeren Version Hausverwalter 365 nicht.

    Beim HV kann man auch keine Stromkosten aufgrund Zähler berechnen. Möglich wäre z.B., dass die Stromkosten für die Beleuchtung / Allgemeinstrom über Anzahl Personen verteilbar wäre, das müsste im Mietvertrag stehen. Generell, wenn nicht jede Einheit Messgeräte hat, muss nach Wohnfläche abgerechnet werden. Wobei beim Wohnungsstrom u.U. sinnvoll wäre, die Kosten nach Anzahl Personen abzurechnen. Nur das muss vorher im Mietvertrag geklärt werden.

    Bei einer Gasheizung sind andere Vorgaben zu beachten sollte noch die Wärmepumpe dabei sein. Wie vorher angegeben, dass ist normalerweise nicht abzurechnen. Es müssten Eingabewerte erfunden werden, da wäre ich sehr vorsichtig, so etwas zu erstellen.

    Für die Heizungsverteilung gilt, wenn keine Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler, jenachdem was für eine Heizung vorliegt, vorliegen, muss nach Heizfläche und bei Warmwasser nach Wohnfläche die Grundkosten berechnet werden.

    Eigentlich kann man in der Konstellation keine Heiz- und Warmwasserkosten sauber und korrekt berechnen, mir fällt keine Lösung dazu ein.