dir auch
Du hast den Satz oben
ZitatIst doch sicher (fast) alles bis auf den Erinnerungswert abgeschrieben.
nicht wirklich verstanden.
und, warum aber 20 Jahre, wenn nur 10 Jahre Aufbewahrungspflicht besteht. ![]()
dir auch
Du hast den Satz oben
ZitatIst doch sicher (fast) alles bis auf den Erinnerungswert abgeschrieben.
nicht wirklich verstanden.
und, warum aber 20 Jahre, wenn nur 10 Jahre Aufbewahrungspflicht besteht. ![]()
und, warum aber 20 Jahre, wenn nur 10 Jahre Aufbewahrungspflicht besteht.
Was hat das eine mit dem anderen zu tun. Vorhanden oder nicht vorhanden und das letzte Anlagenverzeichnis ist ja nun auch nicht älter als einen Veranlagungszeitraum.
Das Konto 470 Computeranlagen erlaubt nicht mehr fehlerfrei eine Abschreibung über mehrere Jahre, die aber rechtlich zulässig ist. Insofern ist das Konto nicht richtig angepasst worden. Es ermöglicht die neu geregelte Sofortabschreibung von Computern (unter Angabe mit null Jahre)
Falsche Konsequenz ist jedoch die Eingabemöglichkeit im Anlageverzeichnis über z.B. 3 Jahre, die die erste AFA abschreibt und dann die nächsten Jahre komplett vergisst. Der User bekommt den Fehler nicht mit, letzter wird direkt ans Finanzamt weitergeleitet.
Hier müßte die Eingabe anderer Jahre als 0 Jahre blockiert sein. Manuelle Anpassungsmöglichkeiten unter > Abschreibungsdetail > Haken bei > manuelle Anpassungen ist möglich, die Werte werden aber nicht übernommen, sondern ignoriert. Auch hier merkt man, daß intern die Abschreibung über Jahre vom Programmierer entfernt wurde, aber nicht die Eingabemöglichkeiten der manuellen Anpassungen. Der User erfährt nichts über interne Abschaltungen und wiegt sich in Sicherheit. Nichts stimmt.
Jedoch ist die interne Abschaltung der Abschreibe Möglichkeit über mehrere Jahre als solche schon falsch.
Versuche, das alte Konto aus Kontenplan 2020-2024 470 zu kopieren und zu nutzen, ist optisch-technisch möglich. Es werden die richtigen KZ angezeigt, aber die Übertragung der Werte der einzelnen Abschreibungen fehlen in der amtlichen AV EÜR dennoch.
Da hier nichts kommuniziert wird, wann was eingeführt wurde, gehe ich davon aus, daß bei Änderung möglicherweise in 2021 die berechtigten Abschreibungen von angeschafften Computern in 2020 völlig unter den Tisch fallen gelassen wurde.
M.E. hat man an der falschen interne Stelle das Konto 470 irgendwann stillschweigend geändert. Die interne Jahrgangsberechnung der Abschreibung wurde gekappt, äußerlich blieb alles täuschend und falsch über Jahre möglich.
Noch bitterer ist, das nichts kommuniziert wurde. Buchungsänderungen wurden noch nie kommuniziert.
Es waren immer user, die auf plötzlich auftretende Fehler aufmerksam machten.
Es ist nicht so, das Buhl hier keine Auskunft geben kann wegen SB Zuständigkeiten, sondern rechtlich zulässige Abschreibungen technisch nicht mehr möglich sind.
M.E. hat man an der falschen interne Stelle das Konto 470 irgendwann stillschweigend geändert.
Wähle das Konto 420 Büroeinrichtung (aus dem Kontenplan-Jahrgang 2020-2024!!) aus, kopiere es, und beschrifte es auf 472.
Damit bleibst Du in der EÜR in derselben Zeilenhöhe wie ursprünglich Büroausstattung mit KZ 41 und rutschst nicht in Andere mit KZ 42
Damit bleiben die Anfangsbestände auf Zeilenhöhe korrekt. Damit kannst Du erfolgreich über mehrere Jahre Computeranlagen abschreiben.
490 verschiebt alles in Zeile Andere mit KZ 42
Lieber SAMM
und wieder einmal - man kann Dir nicht genug danken. Du tust eigentlich den Job den Buhl machen sollte.
Ohne Deine Tipps und Hinweise wären hier viele schon verloren. Danke danke danke an dieser Stelle!
Darf ich Dich um kurze Rückmeldung bitten?
Ich habe die EÜR für 2026 bei mir durchgespielt und sehe, dass meine komplette AV-Tabelle leer ist.
Deine Anleitung wollte ich befolgen, bin mir aber unsicher:
Ich arbeite im SKR04 und konnte das 420er Konto (SKR03) bzw. 650er Konto (SKR04) bei mir finden.
Für mein Verständnis nutzen wir das 420er als "neues" 470er.
Rechtsklick -> Kopieren.
Frage 1:
Sind die werte in der neuen Maske korrekt?
Konto (SKR03): 472
Konto (SKR04): 668
Bezeichnung / Kontenzweck / Anzeigetext habe ich mich an Deinem Text orientiert: Computeranlagen 420->472 | 666->668
Frage 2:
Ich kann Dir in den Screenshots bei den Steuerformularzuordnungen nicht folgen.
Frage 3:
Wir passen ja bis 2024 an. Für 2024 gibt es für das 470er Konto (Computeranlagen) in 2025 keine Zuordnung mehr. Das erklärt warum meine AVA komplett leer ist.
Muss ich für "ab 2025" ebenfalls das 420er kopieren so wie oben und dann alles auf das 472 umbuchen? - oder kann ich nicht einfach wieder bei EÜR 41 setzen?
Viele Grüße
Bücherwurm
und wieder einmal - man kann Dir nicht genug danken. Du tust eigentlich den Job den Buhl machen sollte.
Ohne Deine Tipps und Hinweise wären hier viele schon verloren. Danke danke danke an dieser Stelle!
Danke für dieses feedback. So gibt Du eine Menge zurück und ich kann nur danken.
Frage 1:
Sind die Werte in der neuen Maske korrekt?
Konto (SKR03): 472
Konto (SKR04): 668
Bezeichnung / Kontenzweck / Anzeigetext habe ich mich an Deinem Text orientiert: Computeranlagen 420->472 | 666->668
Ja! weil als Kopie von 420 wird KZ 41 genutzt.
Frage 2:
Ich kann Dir in den Screenshots bei den Steuerformularzuordnungen nicht folgen.
- Das neue Konto (472 im SKR03) wird ebenfalls auf EÜR 41 zugeordnet - korrekt? Im Grunde kommt dies ja aus dem 420er das wir dupliziert haben.
- muss mit dem 490er auch etwas gemacht werden? Den hast Du nämlich bei Dir im Screenshot
Zu 1. JA - korrekt
Zu 2. Nein. Wurde nur erwähnt weil der TE glaubte, damit weiterzukommen
Frage 3:
Wir passen ja bis 2024 an. Für 2024 gibt es für das 470er Konto (Computeranlagen) in 2025 keine Zuordnung mehr. Das erklärt warum meine AVA komplett leer ist.
Muss ich für "ab 2025" ebenfalls das 420er kopieren so wie oben und dann alles auf das 472 umbuchen? - oder kann ich nicht einfach wieder bei EÜR 41 setzen?
Zum 2. Satz im Zitat NEIN! Ich lese daraus: Du willst auch einen Laptop über mehrere Jahre abschreiben. Dann kann nicht mehr das Original Konto 470 genutzt werden.
Die Kopie des Konto 420 muß nur einmal in dem Jahr der Anschaffung aus dem in dem zugehörigen Jahrgangs Kontenplan einmalig kopiert werden. So wie von Dir geschehen. Die Abschreibungsraten für die nächsten Jahre über den Anschaffungsjahrgang hinaus sind damit gewährleistet, weil die Zuordnung zu KZ 41 erhalten ist.
Das seit 2023 von Buhl bearbeitete Konto 470 ist zukunftsweisend hilfreich für alle, die durch die neu entstandene Gesetzgebung Probleme hatten, einen Computer als Sofortabschreibung im 1. Jahr UND (!) Eintrag im Anlagenverzeichnis hinterlegen zu können.
Es ist das einzige Anlagenkonto das mit null Jahre im Anlageverzeichnis auftaucht.
Das Original Konto 470 taugt nicht mehr um über mehrere Jahre abzuschreiben. Da ist intern etwas daran zerstört worden.
Deswegen wurde HIER mit dem damaligen Problem auf den in hiesiegen Thema entwickelten Lösungsansatz hingewiesen.
Ich kann den Fehler auf der aktuellen Version 26.04.01.003 (inkl. Patch)
vollständig reproduzieren und etwas weiter eingrenzen:
Betroffen sind Anlagegüter mit Art „470 – Computeranlagen", die im
Veranlagungsjahr einen Zugang bzw. laufende AfA haben. Diese werden vom
ELSTER-Export der Anlage AVEÜR komplett ignoriert – weder AHK noch Zugang
(Zeile 50) noch AfA (Zeile 52/59) erscheinen. Zeile 63 und damit Zeile 33
der Anlage EÜR sind zu niedrig, der übermittelte Gewinn zu hoch. Altbestand
auf 470 ohne laufende AfA ist unauffällig.
Nachweis: Konto 4830 enthält die AfA korrekt; die Differenz zwischen
Kontosaldo und AVEÜR-Zeile 63 entspricht bei mir centgenau der AfA der
beiden betroffenen 2025er-Zugänge. Die komplette Buchungskette
(Zugangsbuchung auf 470, Vorsteuer, verknüpftes Anlagegut, AfA auf 4830)
ist vorhanden – der Export lässt die Güter trotzdem fallen.
A/B/A-Test: Art auf „490 – Sonstige Betriebsausstattung" → Export korrekt.
Zurück auf 470 → Fehler wieder da. Formular löschen und neu anlegen ändert
nichts, Programmupdate von 25.08 auf 26.04 ebenfalls nicht.
Wichtig für alle Betroffenen: Der Fehler ist lautlos. ELSTER meldet nichts,
weil Zeile 33 = Zeile 63 in sich stimmig ist. Wer Zeile 33 nicht aktiv gegen
Konto 4830 abgleicht, übermittelt eine EÜR mit zu hohem Gewinn.
Workaround bis zum Fix: Art der betroffenen Güter auf 490 stellen und danach
die Abschreibungsdetails kontrollieren (ND und AfA-Tabelle blieben bei mir
unverändert).
Ticket bei Buhl ist eröffnet: Ticket-ID 2527174.
Update zu Ticket 2527174 – Antwort von Buhl liegt vor, dazu eigene
Nachprüfung:
Laut Support ist das Konto 470 DATEV-seitig mit dem Kontenplan 2020–2024
entfallen und daher keinem EÜR-Feld mehr zugeordnet. Anlagegüter auf
Konten ohne Zuordnung werden beim ELSTER-Export still verworfen.
Empfohlene Abhilfe laut Buhl: Anlagegut auf ein zugeordnetes Konto
umstellen (490 funktioniert, siehe #27) oder ein eigenes Konto mit
EÜR-Zuordnung anlegen.
Wichtige Ergänzung aus meiner Nachprüfung: Die EÜR 2024 ist NICHT
betroffen. Ein Anlagegut der Art 470 mit Zugang und voller AfA in 2024
wurde vom EUER_2024-Modul korrekt exportiert – Zeile 33 entspricht
centgenau dem Kontosaldo 4830 des Jahres. Die Zuordnung fehlt also erst
im EUER_2025-Modul: Es handelt sich um eine Regression des
2025er-Formularmoduls, nicht um einen Altzustand – und die Art „470"
blieb in der Anlagenverwaltung unverändert und ohne Warnung wählbar.
Für alle, die 470 nutzen oder genutzt haben:
1. EÜR 2025 vor der Übermittlung prüfen: Zeile 33 der Anlage EÜR gegen
den Kontosaldo 4830 abgleichen. Bei einer Differenz sind Anlagegüter
betroffen – Workaround: Art auf 490 umstellen, danach die
Abschreibungsdetails kontrollieren (ND und AfA-Tabelle blieben bei
mir unverändert) und das Formular neu erzeugen.
2. Bereits übermittelte EÜR 2025 nachträglich prüfen (gleicher
Abgleich). Bei einer Lücke wurde der Gewinn zu hoch erklärt – ggf.
Korrektur beim Finanzamt prüfen.
3. Die EÜR 2024 war nach meiner Prüfung noch korrekt; wer sichergehen
will, gleicht auch dort Zeile 33 gegen 4830 ab – dauert zwei Minuten.
Der Fehler ist weiterhin lautlos: ELSTER meldet nichts, weil Zeile 33 und
Zeile 63 in sich stimmig sind. Ich habe Buhl gebeten, die Auswahl „470"
zu bereinigen bzw. mit Warnung zu versehen, eine Exportwarnung für nicht
zugeordnete Konten einzubauen und eine Liste der betroffenen Konten zu
nennen. Sobald es Neues gibt, berichte ich hier.
Nachtrag zu Ticket 2527174 – zwei Infos aus der weiteren Support-Antwort:
1. Die Konto→EÜR-Feld-Zuordnung lässt sich im Programm selbst prüfen:
Finanzeinstellungen → Kontenübersicht → Konto mit rechter Maustaste →
„Steuerformularzuordnungen". Dort sieht man je Steuerauswertung, wohin
ein Konto gemappt ist – bzw. dass es (wie bei 470) nirgendwohin gemappt
ist. Empfehlung: einmal alle selbst bebuchten Konten durchklicken,
insbesondere die Anlagenkonten. Das ist derzeit die einzige
Möglichkeit, weitere stille Lücken zu finden – eine Liste betroffener
Konten stellt Buhl auf Nachfrage nicht bereit.
2. Eine Zusage zu Produktänderungen (Warnung beim Export, Bereinigung der
Auswahlliste) gibt es bisher nicht; ich habe um Bestätigung der
Weitergabe an die Entwicklung gebeten.
Bis dahin gilt: Der Abgleich Zeile 33 ↔ Konto 4830 vor jeder Übermittlung
bleibt Pflicht.