Hallo liebes Forum,
ich habe ein Videokonferenzprogramm gegen eine Grundgebühr bestellt. die Gebühren fallen monatlich an.
Worunter muss ich dies im SKR03 buchen?
Würde mich über eine Antwort freuen. Es ist ein deutscher Anbieter.
Hallo liebes Forum,
ich habe ein Videokonferenzprogramm gegen eine Grundgebühr bestellt. die Gebühren fallen monatlich an.
Worunter muss ich dies im SKR03 buchen?
Würde mich über eine Antwort freuen. Es ist ein deutscher Anbieter.
Du hast kein Programm erworben, sondern eine Nutzungslizenz. Also suche unter Lizenzen.
Danke für die Antwort, doch ich finde das Kto. im SKR 03 nicht für Nutzungslizenz
Um welches Programm geht es überhaupt?
im SKR 03 nicht für Nutzungslizenz
egal ob in WMB oder WISO Steuer -EÜR
die Suche im jeweiligen Programm ergäbe 4964 Aufwendungen für die zeitlich befristeteÜberlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen
Danke für die Antwort. Ich arbeite mit WISO Steuer 2026, EÜR. Das Kto.4964 gibt es bei mir nicht.
Das Kto.4964 gibt es bei mir nicht.
"Kontenverwaltung" dann Konten aktivieren
entweder Haken bei allen oder nur bei 4964 setzen
... Haken ... bei 4964 setzen ...
Aber nicht im EÜR-Modul von WISO Steuer:![]()
Wie @Honorardozent schon sagt:
Ich arbeite mit WISO Steuer 2026, EÜR. Das Kto.4964 gibt es bei mir nicht.
Aber nicht im EÜR-Modul von WISO Steuer:
????
mein Screen ist aus eben diesem Programm und Modul
versteh ich nicht
ich Süddeutschland und Du? ![]()
![]()
Also, gibt es noch Alternativen für diese Buchung?
entweder 4960 kopieren und als 4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten(Lizenzen, Konzessionen
abspeichern, oder gleich auf 4960 buchen
Das solltest du dann mit dem steuerlichen Berater klären, denn hier spielt auch noch mit, ob Bezug aus Deutschland, der EU oder Drittland (Zoom z B. USA). Entsprechende Folgen für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer müssen bedacht werden.
Also, gibt es noch Alternativen für diese Buchung?
entweder 4960 kopieren und als 4964 Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten(Lizenzen, Konzessionen
abspeichern, oder gleich auf 4960 buchen
Es wird nur das Kto. 4960 angenommen, Danke für den Tipp. Darauf werde ich es buchen.
Das solltest du dann mit dem steuerlichen Berater klären, denn hier spielt auch noch mit, ob Bezug aus Deutschland, der EU oder Drittland (Zoom z B. USA). Entsprechende Folgen für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer müssen bedacht werden.
Es ist ein deutscher Anbieter!
Dann passt es, außer dass es eben keine beweglichen WG sind