Feststellungserklärung kann ohne Anlage zur Einkunftsart nicht abgeschickt werden

  • Hallo,

    ich habe wie in den Vorjahren auch für eine GbR eine Feststellung erstellt und die EÜR ausgefüllt.

    Beim Absenden gibt das Programm aber einen Fehler aus:

    Zitat

    Gesellschaft / Gemeinschaft
    Du hast bisher keine Einkünfte erklärt. Überprüfe bitte deine Angaben und fügen gegebenenfalls die passenden Anlagen hinzu (zum Beispiel FE-L, FE-G, FE-S, FE-KAP, FE-V oder FE-SO).

    Warum ist das notwendig? Über die EÜR ist doch bereits alles abgedeckt oder liegt hier ein Programmfehler vor, da dies in den Vorjahren nicht notwendig war. Ich kann die Feststellung so nicht absenden.

    Vielen Dank für eure Mithilfe.

  • Die EÜR alleine ist nicht ausreichend - du musst doch angeben, zu welcher Einkunftsart das Ganze gehört (das sind nämlich die geforderten Anlagen, mindestens eine davon will das Finanzamt sehen). Also entweder Land- und Forstwirtschaft (L), Gewerbe (G), selbständig (S), Kapitalvermögen (KAP), Vermietung und Verpachtung (V) oder sonstige Einkünfte (SO). In einer dieser Anlagen muss das Ergebnis der EÜR übertragen werden (kommt automatisch, wenn in der EÜR die Zuordnung zu den Einkünften gemacht wurde).

  • miwe4 26. März 2026 um 09:42

    Hat den Titel des Themas von „Feststellungserklärung kann nicht abgeschickt werden“ zu „Feststellungserklärung kann ohne Anlage zur Einkunfsart nicht abgeschickt werden“ geändert.
  • miwe4 26. März 2026 um 12:49

    Hat den Titel des Themas von „Feststellungserklärung kann ohne Anlage zur Einkunfsart nicht abgeschickt werden“ zu „Feststellungserklärung kann ohne Anlage zur Einkunftsart nicht abgeschickt werden“ geändert.
  • In einer dieser Anlagen muss das Ergebnis der EÜR übertragen werden (kommt automatisch, wenn in der EÜR die Zuordnung zu den Einkünften gemacht wurde).

    Die Zuordnung habe ich bei der EÜR angegeben (Einkunftsart: Gewerbe). Eine automatische Zuordnung scheint allerdings nicht stattzufinden.

    Eine manuelle Zuordnung musste ich in den Vorjahren nicht machen, deswegen die Nachfrage, ob und warum das notwendig ist, da ich bei der EÜR ja bereits alles angegeben habe.