Feststellungserklärung: Kosten getrennt einem Eigentümer zuordnen

  • Hallo

    ich habe mit meiner Ex-Frau eine gemeinsame vermietete Immobilie. Die Kreditzinsen zahle aber nur ich alleine und kümmere mich auch um die Mieter (Fahrten zum Mietobjekt). Im allgemeinen werden alle Ein- und Ausgaben 50:50 zugeordnet. Aber für diese Ausgaben möchte ich, dass sie mir alleine zugeordnet werden.

    Wie kann ich die Kosten abweichend vom allgemeinem Schlüssel (FE-V Zeile 4) eingeben?

    Vielen Dank
    Harald

  • Nuremberger 25. März 2026 um 12:18

    Hat den Titel des Themas von „Feststellungserklärung 2026: Kosten getrennt zuordnen“ zu „Feststellungserklärung WiSO Steuer 2026: Kosten getrennt einem Eigentümer zuordnen“ geändert.
  • Fahrtkosten sind Sonderbetriebsausgaben und dort auch anzugeben, haben in der Gewinnermittlung der Immobilie nichts zu suchen. Die Kreditzinsen gehören insgesamt dort hin - wenn du diese alleine trägst, musst du Ersatz deiner Ex-Frau anfordern. Der Kredit wurde doch gemeinsam aufgenommen und unterzeichnet, damit ist die 50:50 Aufteilung korrekt (das Finanzamt wird eine andere Aufteilung auch nicht akzeptieren aus meinen eigenen Erfahrungen). Nur das, was du privat für die Immobilie ausgibst (also nicht von der GbR der Eheleute geschuldet wird), werden als Sonderbetriebsausgaben (oder auch Sonderbetriebseinnahmen) ausgewiesen.

    Die Tilgung des Kredits gilt ja auch für deine Ex als Schuldbefreiung - wenn ihr hier keine Regelung getroffen habt, bleibt es 50:50. Eine anderslautende Regelung müsste dem Finanzamt nachgewiesen werden.

  • Billy 25. März 2026 um 12:41

    Hat den Titel des Themas von „Feststellungserklärung WiSO Steuer 2026: Kosten getrennt einem Eigentümer zuordnen“ zu „Feststellungserklärung: Kosten getrennt einem Eigentümer zuordnen“ geändert.
  • Nein, der Kredit läuft nur auf mich und ich habe auch mit dem Finanzamt telefoniert. Sie sagten man kann dies in der FE-V zeile 6 im Formular angeben, können es mir aber nicht sagen, wie man es im Programm macht.

    Auch haben sie die Fahrtkosten zur jeder Immobilie oder Eigentümerversammlung unter "nicht umlagefähige Kosten (z.B. Verwaltungskosten, Fahrten, Porto)" bei den einzelnen Immobilien bisher jedes Jahr akzeptiert.

    Ich habe auch das Finanzamt gefragt, ob Feststellungserklärung oder Einkommensteuer und sie sagten ganz klar. dass die Kosten in die Feststellungserklärung rein muss, da es Kosten sind, die mit der Immobilie verknüpft sind.

  • Zumindest die Vermietung von Wohnungen ist in der Regel Vermögensverwaltung. Sonderwerbungskosten eines Beteiligten erfasst man bei einer Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung in der Anlage FE-V (bis 2024: FE 1). Dort wird ein Saldo aus Sondereinnahmen und Sonderwerbungskosten erwartet, im konkreten Fall muss also ein Minuszeichen vorangestellt werden. Auch die Zuordnung zu nur einem der Beteiligten erfolgt in der Anlage FE-V. In der Anlage FE-V, die ab 2025 Anlage FE-V-Objekt heißt, haben Sonderwerbungskosten nichts verloren. Warum das vom Finanzamt nicht akzeptiert werden sollte, erschließt sich mir nicht.