Einkünfte aus Tätigkeit im Ausland / ausländischen Arbeitgeber

  • Hi,

    ich hab eine Frage zur Angabe von Einkünften bei einer Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Land ist Curacao. Meines Erachtens gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, ich bin auch nicht entsendet worden und ich war auch kein Grenzgänger.

    Bei der Frage "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" klicke ich somit an, dass ich im Ausland gearbeitet habe. Man muss dann aus 3 Möglichkeiten auswählen

    1) Grenzgänger

    2) DBA, ATE oder ZÜ (habe auch keine Tätigkeit nach ATE oder ZÜ)

    3) ob ich Auslandsverwendungszuschläge, Kauftkraftausgleich oder Ausdlandszuschläge bekommen habe

    Klickt man auf alle 3 nein kommt es zur Fehlermeldung - kann man auch ignorieren.

    Was ist hier das richtige Vorgehen? Ich hatte alternativ die Idee "steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" zu wählen, allerdings habe ich das Gefühl, dass der Abzug / die Anrechnung der bereits gezahlten Steuer dann nicht richtig funktioniert.

    Vielen Dank für die Hilfe!


    Beste Grüße

    phil.e

  • ... Angabe von Einkünften bei einer Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Land ist Curacao. Meines Erachtens gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, ich bin auch nicht entsendet worden und ich war auch kein Grenzgänger. ...

    Also ganz normal im Inland beschäfigt? Evtl. Botschaftsbediensteter etc.? Was sagt denn Deine Lohnsteuerbescheinigung bzw. Gehaltsbescheinigung?

  • phil.e.92 23. März 2026 um 16:48

    Hat den Titel des Themas von „Einkünfte aus Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber“ zu „Einkünfte aus Tätigkeit im Ausland (!) für einen ausländischen Arbeitgeber“ geändert.
  • Billy 23. März 2026 um 18:22

    Hat den Titel des Themas von „Einkünfte aus Tätigkeit im Ausland (!) für einen ausländischen Arbeitgeber“ zu „Einkünfte aus Tätigkeit im Ausland / ausländischen Arbeitgeber“ geändert.