Hi,
ich hab eine Frage zur Angabe von Einkünften bei einer Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber. Das Land ist Curacao. Meines Erachtens gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen, ich bin auch nicht entsendet worden und ich war auch kein Grenzgänger.
Bei der Frage "Besonderheiten bei Arbeitnehmern" klicke ich somit an, dass ich im Ausland gearbeitet habe. Man muss dann aus 3 Möglichkeiten auswählen
1) Grenzgänger
2) DBA, ATE oder ZÜ (habe auch keine Tätigkeit nach ATE oder ZÜ)
3) ob ich Auslandsverwendungszuschläge, Kauftkraftausgleich oder Ausdlandszuschläge bekommen habe
Klickt man auf alle 3 nein kommt es zur Fehlermeldung - kann man auch ignorieren.
Was ist hier das richtige Vorgehen? Ich hatte alternativ die Idee "steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" zu wählen, allerdings habe ich das Gefühl, dass der Abzug / die Anrechnung der bereits gezahlten Steuer dann nicht richtig funktioniert.
Vielen Dank für die Hilfe!
Beste Grüße
phil.e