Hallo liebes Forum,
ich schildere hier meinen Fall und hoffe auf eine fachliche Einschätzung, da sich mittlerweile ein Verfahrensproblem mit dem Finanzamt entwickelt hat.
Ich bin seit 2023 freiberuflich tätig und gleichzeitig angestellt.
1. Erstes Jahr (Steuerjahr 2023)
Für das erste Jahr habe ich meine Unterlagen getrennt eingereicht:
* Einkommensteuererklärung (inkl. nichtselbständiger Arbeit) → an das Finanzamt meines Wohnortes
* Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für meine freiberufliche Tätigkeit → an das Finanzamt meiner Betriebsstätte
Daraufhin erhielt ich zwei Bescheide:
* einen vom Finanzamt der Betriebsstätte
* einen vom Wohnsitzfinanzamt
Im Einkommensteuerbescheid wurde meine freiberufliche Tätigkeit jedoch als
**„Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit Beteiligung“** ausgewiesen, obwohl ich **Einzelunternehmer ohne jegliche Beteiligung** bin.
Ich habe daraufhin ein Schreiben an das Wohnsitzfinanzamt geschickt und klargestellt, dass keine Beteiligung vorliegt.
Darauf habe ich **keine Antwort erhalten**.
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2. Folgejahr (Steuerjahr 2024)
Im darauffolgenden Jahr habe ich meine Steuererklärung (inkl. EÜR) vollständig an das Finanzamt meines Wohnortes geschickt.
Trotzdem wurde im Bescheid erneut der Zusatz
**„Einkünfte aus Beteiligung“** übernommen (offenbar Fortschreibung des Vorjahresfehlers).
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3. Aufforderung zur Feststellungserklärung
Anfang 2026 erhielt ich vom Finanzamt der Betriebsstätte ein Schreiben mit der Aufforderung, eine
**gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung** abzugeben.
Ich bin jedoch weiterhin allein tätig und es existiert keine Mitunternehmerschaft.
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4. Ich habe fristgerecht schriftlich geantwortet und klar mitgeteilt:
* ich bin Einzelunternehmer
* keine Beteiligung, keine Gesellschaft
* keine Feststellungspflicht
Zusätzlich habe ich darauf hingewiesen, dass meine Einkommensteuererklärung inkl. EÜR bereits beim Wohnsitzfinanzamt eingereicht wurde.
Auf dieses Schreiben habe ich **keine Antwort erhalten**.
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5. Nach Ablauf der Frist erhielt ich nun einen Bescheid über die
**gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2024** mit folgenden Punkten:
* Einkünfte wurden geschätzt
* Verspätungszuschlag
* Begründung: keine Abgabe einer Feststellungserklärung
Gleichzeitig wurde im selben Bescheid meine Einkunftsart korrigiert auf:
**„Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ (ohne Beteiligung)**
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Aus meiner Sicht besteht ein klarer Widerspruch:
* Einerseits wird korrekt festgestellt, dass ich Einzelunternehmer bin
* Andererseits wird mir ein Verspätungszuschlag auferlegt, weil ich keine Feststellungserklärung abgegeben habe
Ich habe jedoch:
* meine Einkommensteuererklärung fristgerecht abgegeben
* meine EÜR eingereicht
* vor Fristablauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Feststellungspflicht besteht
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6. Offene Fragen
1. War ich überhaupt verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben, obwohl keine Beteiligung vorliegt?
2. Ist der Verspätungszuschlag in diesem Fall rechtmäßig?
3. Wie ist zu bewerten, dass mein Schreiben vor Fristablauf unbeantwortet blieb und das Verfahren dennoch weiterlief?
4. Ist der Einspruch gegen den Bescheid in dieser Konstellation erfolgversprechend?
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Aktuell plane ich Einspruch einzulegen.
Vielen Dank vorab für jede fachliche Einschätzung.
Fragen zu Einkommensteuererklärung und Feststellungerklärung
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PeterMu123 -
20. März 2026 um 20:55 -
Geschlossen -
Unerledigt