Eintragung von festgestellten Verlustvorträgen

  • Hallo,
    bin das erste Mal mit diesem Programm unterwegs. ?( Deshalb meine Frage.
    In meinem Bescheid über die gesonderte Feststellung des Verlustvortrags haben folgende Positionen einen Wert:
    1.) Verlustvortrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien)
    2.) Verlustvortrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) und
    3.) private Veräußerungsgeschäfte

    In der Software gibt es die Zeilen für Verlustvorträge:
    - Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Abgeltungsteuer (§ 20 Abs. 6 Satz 1 EStG)
    - Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)
    - Einkünfte aus Termingeschäften (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG)
    - Einkünfte aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen (§ 20 Abs. 6 Satz 6 EStG)
    - Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG)
    - Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 3 EStG)
    - Einkünfte aus ausländischen privaten Veräußerungsgeschäften (§ 32b i.V.m. § 23 Abs. 3 EStG)
    - Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen (§ 15b EStG)
    - Alle anderen nicht aufgeführten Einkünfte

    Wo trage ich jetzt welche Wert ein?

    bei 2.) ist es ziemlich klar -> - Einkünfte aus Veräußerungen von Aktien (§ 20 Abs. 6 Satz 4 EStG)

    Aber mit 1.) und 3.) tue ich mich schwer. Kann mir jemand helfen?

  • Ohne jetzt das Gesetz kennen zu müssen, steht es da doch eigentlich wortwörtlich:

    Ansonsten ist das eh nur für Deine Steuerberechnung in der Software. Das FA berücksichtigt das, unabhängig von Deinen Eintragungen, automatisch.

  • miwe4 18. März 2026 um 12:43

    Hat den Titel des Themas von „Eintrag Verlusvortrag“ zu „Eintragung von festgestellten Verlustvorträgen“ geändert.