Fehlermeldung GbR: Entnahme ist bei eingegebener Rechtsform unzulässig.

  • Meines Erachtens nach nicht - du hast Sonderbetriebseinnahmen und Sonderbetriebsausgaben. Welchen Sachverhalt willst du denn in der Steuererklärung (Feststellungserklärung) abbilden? Wenn Gesellschafter Zahlungen für die GbR leisen (anstelle über das GbR-Konto), dann ist das interne Verrechnung mit (hoffentlich) zeitnahem Ausgleich über das Bankkonto. Wenn dies nicht gewünscht wird, sind es Sonderbetriebsausgaben.

  • Billy 16. März 2026 um 17:47

    Hat den Titel des Themas von „Fehlermeldung: Entnahme ist bei eingegebener Rechtsform unzulässig. Es ist eine GbR, daher müsste doch eigentlich eine Entnahme und Einlage buchbar sein oder?“ zu „Fehlermeldung GbR: Entnahme ist bei eingegebener Rechtsform unzulässig.“ geändert.
  • In der EÜR dürfen bzw. müssen nur Einzelunternehmen ihre Einlagen und Entnahmen erfassen. Bei einer GbR müssen die Einlagen und Entnahmen der Gesellschafter in der Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung erfasst werden.

  • In solchen Fällen arbeiten wir wirklich mit Verrechnungskonten (Kopien der Kasse), um den Zahlungsausgleich rasch zu vollziehen, Da ist m. E. nichts mit Einlagen und Entnahmen machbar, denn es sind private Vorgänge.

    In der egF gibt es nur Spalten für Sonderbetriebsausgaben und - einnahmen und das betrifft nur solche Zahlungen, die für die GbR geleistet oder empfangen wurden (Reisekosten, Telefonkosten, Porti etc.).