Wo KFW-Zuschuss für Wärmepumpe eintragen?

  • Hallo,


    ich habe 2025 einen KFW Zuschuss für die Wärmepumpe erhalten. Es handelt sich um selbstgenutztes Eigentum.

    Wo muss ich den Zuschuss in der Erklärung angeben?

    Die Handwerkerrechnungen hierzu habe ich schon in der Steuer angegeben.

    Der Zuschuss ist ja steuerfrei und ich nehme die steuerliche Maßnahme nicht in Anspruch.

    Ich habe online keinen Punkt gefunden, wo ich den KFW Zuschuss eintragen kann.

    Oder ist dieses in diesem Fall gar nicht nötig?

    Ich setze hier lediglich die Handwerkerkosten als Werbungskosten mit ab.

    Danke vorab für die Hilfe.

  • Es handelt sich um selbstgenutztes Eigentum. ... Die Handwerkerrechnungen hierzu habe ich schon in der Steuer angegeben.

    § 35a Absatz 3 Satz 2 EStG

    Zitat

    (3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro. 2Dies gilt nicht für öffentlich geförderte Maßnahmen, für die zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

    Ich setze hier lediglich die Handwerkerkosten als Werbungskosten mit ab.

    :?:?(

  • Billy 14. März 2026 um 18:16

    Hat den Titel des Themas von „KFW Zuschuss für Wärmepumpe wo Eintragen in Steuer 2025“ zu „Wo KFW-Zuschuss für Wärmepumpe eintragen?“ geändert.