Ich habe es jetzt schon bei zwei Jahressteuerbescheinigungen gehabt, dass WISO die Meldung ausgibt, der "Solidaritätszuschlag entspricht nicht dem erwarteten Wert" von 5,5% der Kapitalertragssteuer - und in der Tat, da sind leichte Abweichungen. Offenkundig wurde zu wenig abgeführt oder falsch bescheinigt. Was macht man da am besten? Ignorieren und im Ausgleich korrigieren lassen oder zurückfragen? Wenn nur falsch bescheinigt aber richtig abgeführt wurde, würde man so ja wohl draufzahlen, oder?
Kapitalertragsteuer Solidaritätszuschlag
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akoerber -
13. März 2026 um 19:18 -
Unerledigt
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Man trägt m. E. den Wert ein, der in der Steuerbescheinigung der Bank steht. Die Abweichungen betragen nach meiner Erfahrung nur 1 bis 2 Cent. Gibt es denn einen vernünftigen Grund, die Kapitalerträge bei inländischen Banken überhaupt zu erklären ?
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Es ist das einzutragen, was bescheinigt wurde, denn genau das wurde auch einbehalten und abgeführt.
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Wenn nur falsch bescheinigt aber richtig abgeführt wurde
Wenn dem so wäre, hätte man seine eigene Abrechnungen nicht geprüft als der berechnete Soli abgeführt wurde. Ich gehe doch einmal davon aus, dass man zumindest grob prüft ob die abgeführten Steuern und Soli wenigstens im Ansatz passen müssten. Ansonsten sollte man die Bank wechseln, wenn diese hier solch grobe Fehler macht.