WISO Steuer 2026 - präzise Aufschlüsselung des Immobilien-Abschreibungswertes

  • Hallo liebes Forum,

    im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung hat sich bei mir die folgende Frage zur Funktionsweise / Eingabemaske von WISO Steuer 2026 ergeben:

    Bei der Abschreibung von zur Vermietung bestimmten Immobilienneubauten müssen die Gebäudeanteile bewohnbarer Flächen (z.B. die Wohnung) und unbewohnbarer Flächen (z.B. der Tiefgaragenstellplatz) unterschiedlich abgeschrieben werden. Die zugehörigen Abschreibungswerte für das Objekt sind mir bekannt.

    In WISO Steuer 2026 scheint es so zu sein, dass ich für einen Immobilieneintrag stets die Summe der Abschreibungswerte eintragen muss. Das Programm schlüsselt dann die Abschreibungswerte für bewohnbare und unbewohnbare Fläche über das Verhältnis der Quadratmeterangaben für die Wohnungsfläche und die sonstigen Flächen auf (für die ich dann wiederum jeweils separate Abschreibungsarten vorgeben kann). Diese Quadratmeterangaben müssen jedoch ganzzahlig sein, sodass ich die tatsächlichen Abschreibungswerte nicht ausreichend genau treffen kann.

    Wie lässt sich eine präzise Aufteilung im Programm vornehmen?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße

    Michael

  • Bei der Abschreibung von zur Vermietung bestimmten Immobilienneubauten müssen die Gebäudeanteile bewohnbarer Flächen (z.B. die Wohnung) und unbewohnbarer Flächen (z.B. der Tiefgaragenstellplatz) unterschiedlich abgeschrieben werden. Die zugehörigen Abschreibungswerte für das Objekt sind mir bekannt.

    Wie man es einträgt, kommt ja u.a. auch auf den jeweiligen Sachverhalt an. Dein Steuerberater, der diesen ja, im Gegensatz zu uns, kennt, sollte dir da weiterhelfen können.

  • Guten Morgen miwe4,

    auch in diesem Thread vielen Dank für deine flotte Antwort, wirklich super.

    Ich verstehe, dass die korrekte Art der Eintragung sicherlich individuell ist. Ein etwaiger Steuerberater (bitte nicht mit dem parallelen Thread vermischen, dort geht es um eine andere Immobilie) wird mir den steuerlichen Hintergrund erläutern können, diesen habe ich jedoch nach eigenem Ermessen verstanden, sodass sich meine Frage wirklich rein auf die Möglichkeiten bezieht, die mir WISO Steuer 2026 für eine Eintragung bietet. Und genau zu diesem Punkt möchte ich um eine Antwort bitten, wozu ich die Frage nachfolgend präzisiere.


    Dazu ein fiktives Beispiel mit Screenshots zur Veranschaulichung. Es sollen folgende Beispielwerte mit WISO Steuer 2026 unterschiedlich abgeschrieben werden sollen.

    Gesamtabschreibungswert für Wohnflächen (10 m2): 10.000 €

    Gesamtabschreibungswert für sonstige Flächen (1 m2): 2.000 €

    In WISO Steuer 2026 kann ich unter "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" einen Eintrag für die Immobilie erzeugen. Das Datum für die Eigentumsübertragung liege im vergangenen Steuerjahr und die Immobilie sei rechtzeitig vor Fertigstellung gekauft worden. Unter "Flächen und Nutzung" kann ich die obigen Flächen eintragen.

    Unter "Lineare / degressive Gebäude-Abschreibung" kann ich nun den Abschreibungsbetrag für die fiktiven Anschaffungskosten von 12.000 € programmunterstützt ermitteln lassen. Und genau hier teilt WISO Steuer 2026 die fiktiven 12.000 € für die unterschiedlichen Abschreibungsarten automatisch im Flächenverhältnis 1:10 auf, was ja nicht zwingend stimmen muss. Zudem werden die Flächen jeweils auf ganze Quadratmeter gerundet.


    Welche Möglichkeiten bietet WISO Steuer 2026 nun, den Gesamtabschreibungswert individuell aufzuteilen (nicht im Flächenverhältnis)?

    - Habe ich eine Eingabemöglichkeit / -einstellung übersehen? Das kann ich mir sehr gut vorstellen, daher die Frage an die Experten.

    - Sind zwingend mehrere Einträge unter "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" erforderlich? Das kann ich mir bei der Ausgereiftheit von WISO eigentlich nicht vorstellen, denn die Abweichung vom Flächenverhältnis ist sicherlich der Standardfall.

    Grober Unfug: Aus Ingenieurssicht wäre es natürlich denkbar, fiktive Fläche anzugeben, um das gewünschte Aufteilungsverhältnis über einen Bruch mit ganzzahligem Zähler und Nenner abzubilden - aber das ist einzig und allein unter der Prämisse möglich, dass WISO die Flächen einzig und allein für die Aufteilung heranzieht. In allen anderen Fällen ist das grober Unfug, daher werde ich diesen Weg nicht gehen, keine Sorge. Das unterstreicht nur, dass das Wissen, wie das Programm mit Werten umgeht, großen Einfluss auf die Möglichkeiten der Eintragung eines korrekten Sachverhalts hat.


    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Sonntag,

    Michael