Hallo zusammen, ich habe eine unentgeltich erworbene Immobilie, welche vermietet ist. Ich habe eine wesentliche Erweiterung (mehr Wohnraum durch Einbau von Dachgauben) gemacht welches automatisch (meiner Meinung nach und auch wegen des BFMSchreibens vom Januar 2026 ) zu nachträglichen Herstellungskonsten führt. WISO lässt aber unter dem angelegten Objekt (Baubeginn 1960 - Erstbezug 1961) keine AfA mehr zu. Es kommt immer, dass das Gebäude 50 Jahre alt ist. Das geschieht bei der Auswahl, dass die AfA vom Programm ermittlet wird. Wie macht Ihr dass in so einem Fall. Macht Ihr die AfA manuell in WISO oder legt Ihr ein zweites Objekt in der Steuersoftware an? Vielleicht hat jemand eine Idee.
Nachträgliche Herstellungskosten bei Gebäude 60 Jahr alt
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Caol1 -
28. Februar 2026 um 17:18 -
Unerledigt
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Macht Ihr die AfA manuell in WISO oder legt Ihr ein zweites Objekt in der Steuersoftware an?
Die neu geschaffene Wohnfläche ist als eigenständiges Objekt zu behandeln. Ich würde die AfA daher tatsächlich in einer zweiten Datei berechnen und dann die Berechnung als PDF mit gesonderter Erläuterung in meiner eigentlichen ESt-Datei anhängen. Da dann die AfA wie angedacht als manuell ermittelt eintragen.
Bei den Wohnflächenberechnungen/-eintragungen gibt es keine Probleme bei Fertigstellung im Laufe des Jahres?
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Vielen Dank für die Info. Ich habe bereits ein Objekt unter der Adresse in WISO angelegt. Wenn ich nachträgliche Herstellungskosten für die wesentliche Erweiterung wie im ersten Post erläutert eintrage, kommt die Anzeige, dass keine AfA mehr möglich ist (Haus älter 50 Jahre).
Soll ich jetzt nochmal ein neues zusätzliches Objekt in WISO anlegen (gleiche Adresse mit den Daten der wesentlichen Erweiterung, Bauantrag, Fertigstellung etc.) oder im bestehen Objekt in WISO so wie du geschrieben hast mit der Berchnung als PDF?
Das mit der Wohnflächberechnung und Probleme warten wir mal ab, was da kommt. Vielen Dank nochmals
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Wenn ich nachträgliche Herstellungskosten für die wesentliche Erweiterung wie im ersten Post erläutert eintrage, kommt die Anzeige, dass keine AfA mehr möglich ist (Haus älter 50 Jahre).
Es sind keine nachträglichen Herstellungskosten, da nach Deinen Angaben ja neue Wohnfläche geschaffen wurde. Deshalb ja:
Die neu geschaffene Wohnfläche ist als eigenständiges Objekt zu behandeln.
Und das bedeutet natürlich, dass die aktuellen Baudaten dazu in die fiktive Anlage einzutragen sind und die aktuellen AfA-Regelungen zum Zeitpunkt der Fertigstellung dafür gelten.
Soll ich jetzt nochmal ein neues zusätzliches Objekt in WISO anlegen (gleiche Adresse mit den Daten der wesentlichen Erweiterung, Bauantrag, Fertigstellung etc.) oder im bestehen Objekt in WISO so wie du geschrieben hast mit der Berchnung als PDF?
... in einer zweiten Datei ...