Eine recht große, privat ausgeführte Handwerkerleistung wurde im alten Jahr beauftragt und 90% als Vorkasse überwiesen, um 5% Skonto zu erhalten. Die Fertigung dauerte eine Weile und die Montage konnte erst im neuen Jahr erfolgen. Daher kam auch die Schlussrechnung erst im neuen Jahr und wurde auch im neuen Jahr beglichen, weit nach Ablaufen nach der 10 Tage Regel. Auf der Schlussrechnung sind aber offenbar die Arbeitslohnkosten für den gesamten Auftrag ausgewiesen, denn sie sind sehr hoch und sogar höher als der Restbetrag.
Wenn für Einkommensteuer das Zu- und Abflussprinzip gilt, dann müsste ich ja jetzt den im alten Jahr bezahlten Betrag in der Steuererklärung für 2025 berücksichtigen und den Rest erst später, in der Steuererklärung für 2026. Auf der Rechnung für die Vorauszahlung sind aber keine Arbeitslohnkosten ausgewiesen.
Was mache ich jetzt? Müsste die Rechnung für die Vorauszahlung Arbeitslohnkosten enthalten, ist die falsch gestellt? Oder kann ich tatsächlich für 2026 über 1000€ Arbeitslohnkosten absetzen, obwohl ich in diesem Steuerjahr nur ca. 600€ überhaupt bezahlt habe?