Vorkasse und Arbeitslohn: Rechnung teils im alten, teils im neuen Jahr bezahlt

  • Eine recht große, privat ausgeführte Handwerkerleistung wurde im alten Jahr beauftragt und 90% als Vorkasse überwiesen, um 5% Skonto zu erhalten. Die Fertigung dauerte eine Weile und die Montage konnte erst im neuen Jahr erfolgen. Daher kam auch die Schlussrechnung erst im neuen Jahr und wurde auch im neuen Jahr beglichen, weit nach Ablaufen nach der 10 Tage Regel. Auf der Schlussrechnung sind aber offenbar die Arbeitslohnkosten für den gesamten Auftrag ausgewiesen, denn sie sind sehr hoch und sogar höher als der Restbetrag.

    Wenn für Einkommensteuer das Zu- und Abflussprinzip gilt, dann müsste ich ja jetzt den im alten Jahr bezahlten Betrag in der Steuererklärung für 2025 berücksichtigen und den Rest erst später, in der Steuererklärung für 2026. Auf der Rechnung für die Vorauszahlung sind aber keine Arbeitslohnkosten ausgewiesen.

    Was mache ich jetzt? Müsste die Rechnung für die Vorauszahlung Arbeitslohnkosten enthalten, ist die falsch gestellt? Oder kann ich tatsächlich für 2026 über 1000€ Arbeitslohnkosten absetzen, obwohl ich in diesem Steuerjahr nur ca. 600€ überhaupt bezahlt habe?

  • Hallo,
    vielen Dank für die Links, aber ich habe leider die Antwort auf meine Frage darin nicht gefunden. Zusammen sind das 40 Seiten, inkl. Definitionen und Urteile. Ich habe sie nach Stichworten wie "Handwerker" durchsucht, aber wurde leider nicht schlau daraus.

    Könnte mir jemand, der die Antwort kennt, sie mir vielleicht sagen?

    Ich bin jetzt mit dem Unternehmen in Kontakt, dass die Rechnung gestellt hat, allerdings noch ohne Ergebnis. Ein mögliches Szenario wäre, dass die Ausweisung der Arbeitslohnkosten auf beiden Rechnungen geändert wird: Zum Beispiel auf 90% und 10%, so wie auch die Beträge verteilt sind. Oder auf jeweils 50% oder einfach nur irgendwie so, dass die Lohnkosten auf der Rechnung für den Restbetrag den Restbetrag nicht übersteigen. Irgendwie würde ich auch ohne die Antwort schon klar kommen, aber es wäre trotzdem schön zu wissen was zulässig ist und ob man das hätte so lassen können, wie die Firma es gemacht hat.