Arbeitszimmer + Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Hallo zusammen,

    ich mache dieses Jahr erstmalig ein häusliches Arbeitszimmer geltend, daher verzeiht bitte meine Unwissenheit.

    Meine Frage:

    Ich habe eine Rechnung für eine Fensterreinigung über 244 EUR. Die Fläche des Arbeitszimmers beträgt 15% der Gesamtfläche.

    Wie trage ich das in WISO Steuer:web ein? Die 244 EUR bei den haushaltsnahen Dienstleistungen anzugeben (wo ich 20% erstattet bekomme) und gleichzeitig 15% der 244 EUR für das Arbeitszimmer, erscheint mir falsch.

    Gebe ich dann nur 15% von (244 EUR - 20%) für das Arbeitszimmer an? Oder 15% von 244 EUR für das Arbeitszimmer und 85% von 244 EUR bei den Dienstleistungen? Oder kann ich mir das gar aussuchen?

    Danke euch! :thumbsup:

  • Wie schon oft auf ähnlich lautende Fragen geschrieben:
    § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

    Zitat

    (5) 1Die Steuerermäßigungen nach den Absätzen 1 bis 3 können nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit sie nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind; für Aufwendungen, die dem Grunde nach unter § 10 Absatz 1 Nummer 5 fallen, ist eine Inanspruchnahme ebenfalls ausgeschlossen. 2Der Abzug von der tariflichen Einkommensteuer nach den Absätzen 2 und 3 gilt nur für Arbeitskosten. 3Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen nach den Absätzen 2 und 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist. 4Leben zwei Alleinstehende in einem Haushalt zusammen, können sie die Höchstbeträge nach den Absätzen 1 bis 3 insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch nehmen.

    Also anteilmäßig oder, soweit möglich, direkt zuordnen.