Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag als Freiberufler anrechnen lassen

  • Hi,

    ich bin Freiberufler. Zinsen auf meinem Geschäftskonto gebe ich in meiner EÜR an und versteuere sie entsprechend. - Daher muss ich hier keine Kapitalertragssteuer und Soli zahlen. Beides wurde von meiner Bank allerdings einbehalten und in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.

    Die Daten habe ich nun unter Sparer und Kapitalanleger > Zinsen und andere Kapitalerträge > Steuerbescheinigungen in WiSo Steuer eingetragen.

    Leider ist mir völlig schleierhaft, was ich nun noch eintragen muss, um die Kapitalertragssteuer und den Soli zurück zu fordern.

    Kann mir da jemand helfen?

    Viele Grüße

    blue_

  • Daher muss ich hier keine Kapitalertragssteuer und Soli zahlen.

    Na ja, zum einen ist die ZASt eine Erhebungsform der ESt. Zum anderen zahlst Du für diese dann "reguläre" Einkommensteuer und ggf. SolZ.

    Leider ist mir völlig schleierhaft, was ich nun noch eintragen muss, um die Kapitalertragssteuer und den Soli zurück zu fordern.

    Zeilen 37-39 der Anlage KAP mit korrigierten Einnahmen und entsprechendem Hinweis auf § 18 EStG.

  • miwe4 25. Februar 2026 um 14:12

    Hat den Titel des Themas von „Kapitalertragssteuer und Soli als Freiberufler erstatten lassen“ zu „Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag als Freiberufler anrechnen lassen“ geändert.
  • Das ist ein Prüfhinweis, den Du ggf. entsprechend bestätigen kannst. Deshalb ja zu dem korrigierten Betrag der Hinweis auf die erklärten Kapitalerträge im Rahmen der selbständigen Tätigkeit.