Beiträge zur gesetzl. Pflegeversicherung bei Krankengeld

  • Hallo,

    meine Frau war längere Zeit im Krankenstand und hat von der gesetzl. Krankenkasse als Lohnersatz Krankengeld erhalten. Vom Brutto-Krankengeld wurden u.a. die Beiträge zur gesetzl. Pflegeversicherung , Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Das Netto-Krankengeld wurde ihr dann überwiesen. Den Bruttobetrag hat die Krankenkasse dann dem Finanzamt gemeldet. Kann ich die Beiträge (vermutlich nur die der gesetzl. Pflegeversicherung) in meiner Steuererklärung als Ausgabe an geben?

    Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

    Herzliche Grüße

  • Bei gesetzlich versicherten Personen ist das gar nicht absetzbar, da ja nicht aus eigenen Beiträgen entrichtet. Zudem unterliegt das Krankengeld ja auch nur dem Progressionsvorbehalt i.S.d. § 32b EStG.

  • Billy 22. Februar 2026 um 17:24

    Hat den Titel des Themas von „Wo gebe ich die Beiträge zur gesetzl. Pflegeversicherung etc. an, welche vom Brutto Krankengeld einbehalten wurden.“ zu „Beiträge zur gesetzl. Pflegeversicherung bei Krankengeld“ geändert.