Hallo,
meine Frau war längere Zeit im Krankenstand und hat von der gesetzl. Krankenkasse als Lohnersatz Krankengeld erhalten. Vom Brutto-Krankengeld wurden u.a. die Beiträge zur gesetzl. Pflegeversicherung , Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Das Netto-Krankengeld wurde ihr dann überwiesen. Den Bruttobetrag hat die Krankenkasse dann dem Finanzamt gemeldet. Kann ich die Beiträge (vermutlich nur die der gesetzl. Pflegeversicherung) in meiner Steuererklärung als Ausgabe an geben?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Herzliche Grüße