Zahlung wegen Krankheit aus Berufsunfähigkeitsversicherung nebst Nachzahlung

  • Hallo, meine Tochter hatte in den Jahren 2023 und 2024 Brustkrebs und war aufgrunddessen einige Zeit arbeitsunfähig. Nach langer Streiterei hat die Berufsunfähigkeitsversicherung in lezten Jahr endlich geleistet. Nun habe ich die Daten die übermittelt wurden eingelesen und es ergibt sich eine Nachzahlung von mehr als 15.000 Euro. Sie hat im ganzen 43.000 Euro erhalten. Kann das stimmen? Wo finde ich fundierte Infos zu diesem Thema? Ich bin für jede Hilfe dankbar.

  • Nun habe ich die Daten die übermittelt wurden eingelesen und es ergibt sich eine Nachzahlung von mehr als 15.000 Euro.

    Das wurde aber doch sicherlich als Rente gewährt oder was steht in dem Bescheid bzw. der Leistungsmitteilung?
    Das erschiene mir angesichts eines wahrscheinlichen Ertragsanteils nach § 55 EStDV etwas hoch. Zudem kommt insoweit evtl. aufgrund der Nachzahlung teilweise eine ermäßigte Besteuerung i.S.d. § 34 Absatz 2 Nr. 4 EStG. Beides sollte sich aber aus der Leistungsmitteilung ergeben. Prüfen kannst das nur Du selber bzw. Deine Tochter.

    Im Falle einer Direktversicherung kann das allerdings hinkommen, da dort durch steuerliche Besonderheiten im Rahmen der Einzahlung/Ansparung andere Rechtsfolgen greifen.

  • miwe4 22. Februar 2026 um 17:14

    Hat den Titel des Themas von „Zahlung aus BU Versicherung“ zu „Zahlung wegen Krankheit aus Berufsunfähigkeitsversicherung nebst Nachzahlung“ geändert.
  • Nun habe ich die Daten die übermittelt wurden eingelesen ...

    Wenn der Bescheinigungsabruf (VaSt) genutzt wurde, müssten die Daten ja an der richtigen Stelle gelandet sein. Wenn die Leistungsmitteilung selbst keine Fehler enthält, was aus der Ferne nicht beurteilt werden kann, dann könnte das Ergebnis ja auch richtig sein.