Anlageverzeichnis bzw. Anlage 13a

  • Hallo,


    Wir kommen grade nicht weiter.

    Die letzten Jahre wurde dieses Anlageverzeichnis direkt aus Elster übermittelt, in Buhl Steuer musste nichts gemacht werden. So auch dieses Jahr.

    Aktuell verhindert aber genau diese (fehlende) Angabe eine Abgabe.

    Ein "Nein" wird von Buhl an dem Punkt nicht akzeptiert.


    Jetzt ist die Frage was ich machen/probieren kann, bevor ich dieses ganze Ding in buhl nochmal abtippe :D


    Danke und Gruß, Flo

  • Die letzten Jahre wurde dieses Anlageverzeichnis direkt aus Elster übermittelt, in Buhl Steuer musste nichts gemacht werden. So auch dieses Jahr.

    Aktuell verhindert aber genau diese (fehlende) Angabe eine Abgabe.

    Verstehe ich nicht. Entweder man macht eine vollständige Erklärung über Elster oder man gibt seine vollständige Erklärung mittels einer Software ab. Einen Mischmasch gibt es da nicht.

  • Billy 19. Februar 2026 um 14:44

    Hat den Titel des Themas von „Anlageverzeichnis, bzw Anlage 13a“ zu „Anlageverzeichnis bzw. Anlage 13a“ geändert.
  • Einen Mischmasch gibt es da nicht.

    Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG ist in Mein ELSTER ein eigenständiges Formular, das ebenso wie z. B. eine EÜR getrennt von der Einkommensteuererklärung übermittelt werden kann bzw. in Mein ELSTER auch getrennt übermittelt werden muss.

    Das mag ja sein, aber bei Nutzung des ESt-Moduls von WISO Steuer mit seinen vereinfachten EÜRs eben anscheinend nicht. Und nur darum geht es hier doch. Da wir ja keinen Testversand mehr machen können, muss man sich auf die Aussage des Themenstarters stützen und verlassen.

  • Hi,


    Also ich hab (nachdem wir die Anlage in Elster verschickt haben) in wiso den Knopf zum Abruf gedrückt. Mehrfach. Tage dazwischen. Kann ich das manuell aus Elster irgendwie machen?


    Also die letzten Jahre haben wir in wiso den Haken beim Verzeichnis bei nein gesetzt.

    War bis dato kein Problem. Nur dieses Jahr schluckt er es einfach nicht. Wurde vielleicht irgendwas geändert? Sei es in wiso oder Steuerrecht?


    Support habe ich auch schon angeschrieben, bis jetzt leider keine Rückmeldung.


    Danke und Gruß, Flo

  • Also ich hab (nachdem wir die Anlage in Elster verschickt haben) in wiso den Knopf zum Abruf gedrückt. Mehrfach. Tage dazwischen. Kann ich das manuell aus Elster irgendwie machen?

    Du kannst doch nichts, was Du in Elster selber eingegeben oder abgegeben hast, über irgendeine Software abrufen. Der Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) funktioniert nur für von Dritten digital beim FA für Dich abgegeben Besteuerungsgrundlagen.