Vorausgefüllte Steuererklärung beantragen

  • Ich bekomme bei der Einrichtung der vorausgefüllten Steuererklärung die Meldung: Konnte auf Grund der vorliegenden Meldedaten des Dateninhabers nicht durchgeführt werden.

    Die Witwe meines verstorbenen Skatfreundes hat mich gebeten die Steuererklärung für sie zu erstellen. Mein Skatfreund hat die Steuererklärung in den Vorjahren mit dem Buhl-Data Programm selber erstellt. Seine Witwe hat aber keine Zugangsdaten zu seinem Account. Was kann ich machen?

  • Ich gehe davon aus, dass du kein Steuerberater bist, sondern sie nur für sie ausfüllst. Somit müsste der Steuerabruf mit dem Zertifikat der Witwe eingerichtet werden.

    Alternativ kann bei Elster im Account der Witwe entweder du als Berechtigter hinterlegt werden oder Buhl. Kommt etwas darauf an, wie der Steuerabruf in der Software eingerichtet wird.

  • Und grundsätzlich darf er auch gar nicht gegenüber Dritten steuerlich tätig werden.

    Und ohne die Zugangsdaten zum Buhl-Account oder auch denen zum Elster-Account geht dann ohnehin nichts. Wobei sich Elster Erben wohl ohnehin dann ggf. neu registrieren müssen, um den Abruf zu tätigen.

  • Es ist nicht möglich, für Verstorbene den Bescheinigungsabruf (neu) einzurichten. Die Meldedaten werden nämlich stillgelegt.

    Im Konto des Verstorbenen würde der Abruf weiter funktionieren, aber dafür benötigt man natürlich die Zugangsdaten.

  • Und eben das kenne ich natürlich aus früherer Zeit, deshalb ja auch ggf.!

    Aber da mittlerweile nahezu alle steuerrelevanten Daten dem FA digital zu übermitteln sind und der Erbe ja schon aufgrund eigener gesetzlicher Verpflichtung ggf. zur Abgabe der Erklärung für den Erblasser verpflichtet ist, sollte da es mittlerweile auch möglich sein. Und wenn man die allgemein zugänglichen Informationen liest, besteht diese Möglichkeit wohl mittlerweile auch über das Elster-Portal. Ausprobieren kann das natürlich nur jemand, der sich in der Situation befindet und auch eine entsprechende Verpflichtung über Ebschein nachweisen kann.

    Aber der TE jedenfalls ist dazu weder berechtigt noch verpflichtet und das ist hier letztlich zu beantworten.

  • Charlie49
    Nein hat er nicht. Es ist doch gar nicht bekannt, was er als nicht berechtigte und nicht befugte Person wie und unter welchem Account probiert hat. Und bei den heutigen Übermittlungen aller steuerrelevanten Daten an das FA muss einem berechtigten und zur Abgabe verpflichteten Erben der Zugang zu den Daten des Erblassers möglich sein, um seinen Steuererklärungspflichten für den Erblasser nachzukommen. U.U. muss das FA dann eben noch die Berechtigung prüfen und gesondert freigeben. Es sollte und muss aber möglich sein.

    Aber wie schon gesagt, darum geht es hier nicht und deshalb sollte hier über diesen Punkt auch Schluss sein.