Kapitalerträge, die bei Banken im Inland erzielt wurden und deshalb bereits dem Steuerabzug unterlegen haben, müssen nicht erklärt werden. Bei nicht besonders hohen sonstigen Einkünften und einem Grenzsteuersatz unter 26% kann aber ein Antrag auf Günstigerprüfung Sinn machen. Nur dann muss man alle Kapitalerträge angeben. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen, muss man immer erklären. Das sind z. B. die bei Banken im Ausland erzielten Kapitalerträge. Das steht eigentlich alles auch den Hilfetexten.