Anzahl Heimfahrten bei Doppelter Haushaltsführung

  • Hallo in die Runde,


    habe ein Problem bei der Eingabe der Heimfahrten.

    Szenario: war bis vor kurzem noch Zeitsoldat und ca 210 km von meinem Lebensmittelpunkt eingesetzt

    Am neuen Dienstort habe ich seit 4 Jahren eine Zweitwohnung gehabt.
    Die Kilometer zwischen Zweitwohnung und Dienststätte und verbundene Fahrten habe ich akribisch nachgehalten und kann diese bei WiSo auch eintragen.

    Nun war ich bis letztes Jahr noch in einem Lohnsteuerverein, dieses Jahr nicht mehr. Bis dahin wurde sowohl die Fahrt zur Zweitwohnung, als auch die Fahrt wieder zur Erstwohnung in den Werbungskosten abgesetzt. Begründung ist, dass auf meiner Versetzung ein schlanker Satz steht, dass ich jeder Zeit versetzt werden kann und der festgehaltene Zeitraum keine Garantie ist.

    Nun kann ich allerdings maximal 31 Heimfahrten angeben, habe aber deutlich mehr gemacht und vermute es liegt daran, dass ich dem Programm nirgends mitteilen konnte, dass sowohl Hin- als auch Rückfahrt anerkannt werden müssen.

    Wo finde ich einen entsprechenden Schalter bzw. wie kann ich die 31 Tage „aushebeln“?


    Danke für eure Hilfe :)

  • ... , dass ich dem Programm nirgends mitteilen konnte, dass sowohl Hin- als auch Rückfahrt anerkannt werden müssen.

    1 Familienheimfahrt = Hin- und Rückfahrt

    § 9 Absatz 1 Nr. 5 Sätze 5+6 EStG

    Zitat

    5Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden. 6Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,38 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.

    Was Dir Dein Steuerprogramm, welches auch immer Du nutzen magst, eigentlich auch sagen sollte.

  • Okay, hab mich nochmal etwas tiefgehender eingelesen.

    Heißt entweder doppelte Haushaltsführjng, dann kann ich auch die Mietkosten bei den Werbekosten absetzen, allerdings nur eine Familienheimfahrt.

    Wenn ich keine doppelte Haushaltsführung mache, dann kann ich jede tatsächliche Fahrt als Werbungskosten ansetzen, aber nicht mehr die Mietkosten?