Doppelter Verspätungszuschlag bei Einzelveranlagung?

  • Aufgrund einer längeren Erkrankung komme ich erst jetzt dazu, meine Einkommensteuererklärung 2023 zu erstellen. Einen Antrag auf Fristverlängerung habe ich seinerzeit leider nicht gestellt, sodass ich mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechne.

    Nun zu meinem eigentlichen Anliegen:
    Bei der Zusammenveranlagung ergibt sich eine voraussichtliche Nachzahlung von knapp 290 € zuzüglich Verspätungszuschlag. Wähle ich hingegen – wie vom Programm empfohlen – die Einzelveranlagung, wird sowohl für meine Frau als auch für mich jeweils eine Erstattung bzw. Nachzahlung von 0,00 € errechnet. Insofern erscheint die Einzelveranlagung zunächst die sinnvollere Option.

    Allerdings stellt sich mir nun die Frage, ob in diesem Fall für beide Steuererklärungen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann. Sollte das so sein, wäre die finanzielle Belastung am Ende vermutlich deutlich höher.

    Hat jemand mit einer vergleichbaren Situation bereits Erfahrungen gemacht?

    Vielen Dank für eure Tipps und eure Hilfe!

  • Allerdings stellt sich mir nun die Frage, ob in diesem Fall für beide Steuererklärungen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden kann.

    Ja. Es sind zwei eigenständige Erklärungen.