Bei Investmentfonds wird regelmäßig eine Vorauszahlung von Kapitalertragsteuer und Vorabpauschale fällig.
Anders als für Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gibt es für diese beiden Steuervorauszahlungen derzeit keine Kategorie. Man kann Vorauszahlungen auf die Kapitalerträge und die Vorabpauschale derzeit nur der unspezifischen Kategorie "Steuervorauszahlungen" zuordnen.
Ich schlage vor, die Steuerkategorie "Steuervorauszahlung zu erweitern um die beiden unterlagerten Kategorien:
- Kapitalertragsteuer
- Vorabpauschale