Funkzählerpflicht?

  • Hallo Zusammen, ich bin noch neu in diesem Forum und habe folgende Frage: Ich bin mit meinem Freund Eigentümer eines 4 Familienhauses. Er wohnt selbst in einer Wohnung mit seiner Ehefrau. Sind wir verpflichtet, elektronische Zähler zur Ablesung per Funk zu installieren? Das Haus wurde 1995/96 gebaut. Ich möchte mit WISO Vermieter die Nebenkostenabrechnung künftig selbst machen. Bisher hat dies die ISTA gemacht. Wir finden, dass dies leider dort immer teurer wird.

  • Sind wir verpflichtet, elektronische Zähler zur Ablesung per Funk zu installieren?

    In deinem Fall musst du das machen, dies gilt ab dem 31.12.2026. Dann müssen alle Verbrauchszähler funkablesbar sein. Außerdem musst du monatlich eine Energiebilanz den Mietern ausstellen. Bei ista und den anderen wird das ebenfalls angeboten, da müssen die Mieter sich das über einen Onlinezugang selbst holen.

    Mit dem Hausverwalter (damit arbeite ich) und dem Vermieter (laut Blumenmeer) kann man die Daten monatlich übernehmen, dazu wäre ein Gateway für die Übermittlung von Vorteil.

    Schau mal bei heizware.de rein, die bieten das zum Kauf oder zur Miete an.

  • Billy 4. Februar 2026 um 17:18

    Hat den Titel des Themas von „elektronische, digitale Zähler für Wasser, Heizung“ zu „Funkzählerpflicht?“ geändert.
  • dazu wäre ein Gateway für die Übermittlung von Vorteil.

    Über Gateway findet man wenig über Kosten,

    Das ist auch nicht kostengünstig, da die Daten wieder an ein Abrechnungsstelle gesender werde und dort wieder Kosten entstehen.

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  • Über Gateway findet man wenig über Kosten,

    Einfach z.B. bei Heizware.de reinschauen. Die Mietkosten pro Jahr betragen € 146,93 plus Steuer, diese Mietkosten werden in die Heizkosten gebucht.

    Das ist auch nicht kostengünstig, da die Daten wieder an ein Abrechnungsstelle gesender werde und dort wieder Kosten entstehen.

    Wenn man keine Kenntnis davon hat, sollte man keine solche Information veröffentlichen.

    Da ich bereits mehrere Objekte über Heizware.de (die haben in D ihre Standortpartnerbetriebe) habe umrüsten lassen, folgende Abwicklung.

    Nach dem Ende eines Monats z.B. 31.1.26 erhalte ich von Qundis (Hersteller Gateway und Erfassungsgeräte) automatisch auf meine E-Mailadresse eine Datei, dort sind grob gesagt, alle Ablesewerte zum 31.1.26 enthalten. Diese trage ich dann einfach in die Zählerliste beim HV365, dann kann ich eine Liste der Energiebilanz erstellen und den Mietern zur Verfügung stellen.

    Also entgegen deiner Erfahrung ist das schnell gemacht, es fallen KEINE weiteren Kosten an!


    Beispiel einer Mietrechnung pro Jahr, die mir vorliegt:

    Gateway € 146,93

    Wärmemengenzähler pro Gerät € 64,54

    Warmwasserzähler pro Gerät € 20,55

    Kaltwasserzähler pro Gerät € 20,50 wobei diese nicht für die Energiebilanz benötig werden, aber man kann diese in der Software eingeben und jederzeit stehen sie auch zur Verfügung.

    In meinem Fall bei 5 WMZ Wohneinheiten, 1 WMZ für das Warmwasser, 5 Kaltwasserzähler sowie 7 Warmwasser gesamt inkl. Steuer € 772,10.

    Bei Heizkostenverteiler würde das biller sein, denn die Kosten als Miete weniger.

  • Ich beziehe mich auf Deine Beispiel-Mietrechnung pro Jahr. Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hast Du hier alle Geräte gekauft. Wenn ich Sie miete, dann sind diese Kosten doch wesentlich geringer und ich kann Sie obendrein in die Betriebskostenabrechnung einfließen lassen. Dies kann ich aber bei einem Kauf nicht. Oder?

    Macht die Firma Qundis denn auch ein Angebot über eine jährliche Miete oder wird man dort gleich zu einem Abschluss genötigt?

  • Macht die Firma Qundis denn auch ein Angebot über eine jährliche Miete oder wird man dort gleich zu einem Abschluss genötigt?

    Bei der Anmietung von Wärmezähler beträgt die Mietzeit = Nutzungszeit 6 Jahre. Der Mietpreis ist jährlich, im Voraus, zu entrichten.

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  • Ich beziehe mich auf Deine Beispiel-Mietrechnung pro Jahr

    Die liegt mir im Original vor, dort sind die Kosten so angegeben.

    Wenn ich Dich richtig verstehe, dann hast Du hier alle Geräte gekauft.

    Nein, die sind gemietet. Aber Achtung, wenn du Heizkostenverteiler hast, dann miete die, denn dann kannst du sie in die Heizkosten komplett einbuchen. Solltest du die HKV kaufen, dann darfst du sie nicht umlegen!

    Das gilt aber nur für die HKV. Wenn du Wärmemengenzähler hättest, da ist es egal, die werden gekauft oder gemietet in die Heizkosten gerechnet. Bei dem Kauf der WMZ und auch Wasserzähler, da gibt es diese Einschränkung nicht. Damit die Kosten für die sechs Jahre Eichfrist nicht auf einmal eingebucht werden, sollten diese Kosten auf den Zeitraum wie z.B. 01.01.25 bis 31.12.30 umgelegt werden.

    Qundis ist der Hersteller der Geräte, dort kannst du nichts kaufen. Bei heizware.de werden die Qundisgeräte angeboten. Eine Montage sowie ein Kauf oder eine Miete wird von denen arrangiert und berechnet. Und wenn das Gateway installiert ist, was kein Problem ist, dann werden die Daten an Qundis gemeldet, und die erstellen, jeden Monat eine Datei, die dann für die Energiebilanz verwendet werden kann. Die Datei wird dann an deine E-Mailadresse gesendet.

    Genötigt wird niemand, denn du kannst die ein Angebot bei Heizware.de anfordern und einmal Miete oder Kauf angeben bzw. die machen das Angebot immer mit beiden Varianten, dann kannst du das annehmen oder nicht.

  • Bei der Anmietung von Wärmezähler beträgt die Mietzeit = Nutzungszeit 6 Jahre.

    Das ist nicht vollständig korrekt angegeben.

    Heizkostenverteiler, die den Verbrauch in Einheiten angeben, werden auf 10 Jahre gemietet, danach müssen aufgrund der Batteriekapazität die Zähler getauscht werden.

    Ein Wärmemengenzähler sowie alle Wasserzähler, die haben eine Eichfrist von 6 Jahren.

  • Wenn du Wärmemengenzähler hättest, da ist es egal, die werden gekauft oder gemietet in die Heizkosten gerechnet. Bei dem Kauf der WMZ und auch Wasserzähler, da gibt es diese Einschränkung nicht.

    Bei Bestandsbauten entspricht der Kauf von Wärmemengenzählern einer Modernisierungsmaßnahme, die nach §559 BGB behandelt wird. Die Kosten für den Kauf sind vom Vermieter selbst zu tragen und können nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe durch eine Erhöhung der Jahresmiete um maximal 11% der aufgewendeten Kosten je Wohnung umgelegt werden. Meist sind dies jedoch sehr geringe Beträge, so dass sich eine separate Mieterhöhung selten lohnt.

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  • Wenn du Wärmemengenzähler hättest, da ist es egal, die werden gekauft oder gemietet in die Heizkosten gerechnet.

    Die werden nicht in die Heizkosten gerechnet.

    "Wenn man keine Kenntnis davon hat, sollte man keine solche Information veröffentlichen."

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