Umsetzung der Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bei WISO Vermieter

  • Hallo zusammen,

    ich stehe aktuell davor die Zähler in einer vermieteten Wohnung auszutauschen zu lassen. Damit kommen dann auch funkablesbare Zähler rein und damit wäre dann auch die Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) noch erforderlich.
    (Zusatzinformationen: Es geht um ein Zweifamilienhaus als Wohnungseigentümergemeindschaft (WEG), eine Wohnung wird vom Eigentümer A selbst bewohnt. Die zweite Wohnung wird vom Eigentümer B an einen Mieter vermietet. Damit wäre aus meiner Sicht schonmal klar das eine UVI erforderlich ist.)

    Jetzt wären meine Fragen an euch...

    1) Wie macht ihr das mit der UVI?

    2) Könnt ihr ggf. ein Gateway empfehlen, dass die Funktionen schon weitestgehend beinhaltet o.ä.?

    3) Ist es ggf. geplant hier irgendetwas in WISO Vermieter (oder in einer anderen Buhl Software) zu integrieren? Ansonsten ist das Programm doch zeitnah nur noch für Vermieter geeignet, die im gleichen Haus wohnen und damit keine UVI brauchen, oder? (Wenn ich einen Dienstleister für Heizkostenabrechnung bezahle, brauche ich ja WISO Vermieter auch nicht mehr.... )

    Einen Dienstleister für Heizkostenabrechnung etc. würde ich nur sehr ungern beauftragen, weil diese aus meiner Sicht völlig überteuert sind. Abrechnung mache ich bisher selbst mit WISO Vermieter, sowie eigen Zählerablesungen etc. Da Eigentümer A und B jeweils Famlienmitglieder sind, würde ich Ihnen die Kosten auch nur ungern aufs Auge drücken (mindestens Eigentümer A müsste die Kosten ja voll übernehmen und kann es nicht an einen Mieter weiterverrechnen).

    Ich habe schon einige Dienstleister im Netz recherchiert, aber soweit diese die Informationen transparent zur Verfügung stellen, ist die UVI oft nicht in den kleinen Tarifen enthalten (bsp. HelloHousing) und die Großen Tarife kosten dann gleich ~20€ / Monat, d.h. 120€ im Jahr ohne Zählerkosten, Gateway etc.. Das finde ich zu teuer für eine Immobilie mit einer vermieteten Wohneinheit.

    Ich freue mich auf euren Rat!

    Gruß,

    Stefan

  • ams36787 2. Februar 2026 um 20:24

    Hat den Titel des Themas von „Umsetzung der Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bei Buhl Vermieter“ zu „Umsetzung der Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bei WISO Vermieter“ geändert.
  • Es geht um ein Zweifamilienhaus als Wohnungseigentümergemeindschaft (WEG), eine Wohnung wird vom Eigentümer A selbst bewohnt.

    Bei einem max. Zweifamilienhaus, wo der (oder ein) Eigentümer selbst drin wohnt, gelten die Vorgaben nicht, da brauchen auch keine funkablesbaren Zähler eingebaut werden.

    Diese Regelung ist in dieser deiner Konstellation nicht notwendig. Auch die monatlichen Energieinformationen entfallen.

  • Das sollte reichen. Erstellt mit WISO Vermieter

    Hallo,

    danke für deine Rückmeldung.

    Das ist leider für die UVI überhaupt nicht ausreichend.


    Siehe z.B. unter: https://www.ead-heizkostenabrechnung.de/heizkostenabrechnung/eed-uvi/

    oder: https://www.haufe.de/immobilien/ver…258_644426.html


    Auszug:

    Zitat

    Als Eigentümer oder Verwalter von Immobilien mit funkfernauslesbaren Messgeräten sind Sie ab 01/2022 verpflichtet ihren Mieterinnen und Mietern die uVI monatlich zu übermitteln. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO 2021) schreibt dies vor. Mit der HKVO 2021 wurden die Vorgaben der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (EED – Energy Efficiency Directive) in nationales Recht umgesetzt.

  • Es geht um ein Zweifamilienhaus als Wohnungseigentümergemeindschaft (WEG), eine Wohnung wird vom Eigentümer A selbst bewohnt.

    Bei einem max. Zweifamilienhaus, wo der (oder ein) Eigentümer selbst drin wohnt, gelten die Vorgaben nicht, da brauchen auch keine funkablesbaren Zähler eingebaut werden.

    Diese Regelung ist in dieser deiner Konstellation nicht notwendig. Auch die monatlichen Energieinformationen entfallen.


    In der Konstellation kann ich dir leider nicht zustimmen, da es nicht EIN Eigentümer ist, sondern ZWEI Eigentümer gibt. Nur einer bewohnt die Wohnung selbst.

    Noch eine Quelle dazu: https://www.ead-heizkostenabrechnung.de/faq/in-%c2%a7-6a-heizkostenv-steht-dass-der-gebaeudeeigentuemer-den-nutzern-die-uvi-mitzuteilen-hat-ist-eine-wohnungseigentuemergemeinschaft-mit-dem-gebaeudeeigentuemer-gleichzusetzen/

    Zitat

    Ja, die WEG ist dem Gebäudeeigentümer gleichzusetzen. Laut § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizkostenV sind die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im Verhältnis zum Wohnungseigentümer, bei Vermietung einer oder mehrerer Eigentumswohnungen der Wohnungseigentümer im Verhältnis zum Mieter gleichgestellt.

    Daraus folgt, dass die WEG für alle Wohnungen eine uVI zu liefern hat, sowohl für vermietete Wohnungen als auch für von Eigentümern selbst genutzte Wohnungen.


    Unabhängig davon ist es aber auch so, dass ich das Zweifamilienhaus (und damit beide Wohnungen) in absehbarer Zeit im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) bekommen werde. Spätestens dann ist es ohnehin nicht mehr der Fall, dass irgendwelche Ausnahmen für die UVI greifen würden. D.h. die Anwendung der UVI ist dann zwingend erforderlich.

    Es geht ja sogar soweit dass die Mieter ein Kürzungsrecht auf die Heizkostenabrechnung haben, wenn die UVI nicht korrekt umgesetzt wird. Daher sollte das auf jeden Fall auch für die "WISO Vermieter" Software relevant sein.

    Quelle: https://hellohousing.de/unterjaehrige-…rmation/#mieter

    Zitat

    Besteht ein Kürzungsrecht, wenn Mieter keine Verbrauchsinformationen (UVI) erhalten?

    Laut § 12 Abs 1 der Heizkostenverordung haben Mieter ein Kürzungsrecht, wenn sie trotz installierter Fernmesstechnik keine oder unvollständige Verbrauchsinformationen erhalten. Sie dürfen 3% Ihres Anteils der Heizkostenabrechnung einbehalten.

  • danke für deine Rückmeldung.

    Das ist leider für die UVI überhaupt nicht ausreichend.

    Ich habe nur ein Weg aufzeigen wollen. Sicherlich kann noch mehr aufgezeigt werden, wenn Buhl mit dem Programmen Verwalter und Vermieter dran arbeiten. Die CO2-Steuer Umsetzung hat ja auch geklappt.

    Mehr bekomme ich auch nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 (4. Februar 2026 um 09:42)