Steuerfreie Rente - im Programm mit Steuerabgabe berechnet

  • Moin,

    ich habe mich durch die bisherigen Antworten durchgelesen aber nix zu meiner Frage gefunden.

    Mein Mann ist seit 6/2025 Rentner, ich bin erwerbstätig.

    Wir werden gemeinsam veranlagt.

    Nun kam der 1. Bescheid vom Finanzamt mit der Rentenbezugsmitteilung von meinem Mann und WISO Steuer hat auch automatisch alles eingetragen.

    Aber: er bekommt nur Brutto 797,06 Euro und nach Abzügen (Krankenversicherung und Pflegeversicherung) 687,51 Euro.

    lt. dem Wisoprogramm hat er nur einen Freibetrag von 916 Euro.

    Lt. einer Tabelle vom Finanztip (--> finanztip.de/rentenbesteuerung/rente-versteuern/) fällt er aber mit der Höhe seiner Rente gar nicht unter die Besteuerungspflicht, weil er zu wenig Rente bekommt, dort wird eine Grenze von 17148 Euro jährlich bzw. 1455 Euro/Monat genannt.

    Wo liegt hier der Fehler? Warum läuft der Automatismus falsch? Was kann ich tun?

    Freundliche Grüße

    Tina

  • Wo liegt hier der Fehler?

    Er hat oder Ihr habt noch andere Einkünfte und das wird bei der Zusammenveranlagung nun einmal in einer gemeinsamen Steuerberechnung berücksichtigt.

    Die von Dir verlinkte ist hier unbrauchbar, da die Renteneinkünfte dort als einzige Einkünfte dargestellt sind. Auch in dem Begleittext wird davon gesprochen, dass diese Tabelle nur für Rentner als Information dient, die ausschließlich Renteneinkünfte erzielen.

    lt. dem Wisoprogramm hat er nur einen Freibetrag von 916 Euro.

    Dieser Betrag hat überhaupt nichts mit der Tabelle und dem zu versteuernden Einkommen, ab dem laut Grundtabelle/Splittingtabelle Steuer anfällt, überhaupt nichts zu tun. Dieser Betrag ergibt sich aus der Berechnung des der Besteuerung zu unterwerfenden Anteils der Rente, also der steuerpflichtigen Einkünfte (§ 22 Nr. 1 Satz 3 a) aa) EStG). Die Differenz ist dann halt nicht zu besteuern. Es ist aber nie die ganze Rente begrifflich "steuerfrei", nur weil insgesamt nicht die Eingangsbeträge laut Grundtabelle/Splittingtabelle überschritten werden.

    Das erklärt Dir aber eigentlich auch alles Deine Steuersoftware.

  • Billy 2. Februar 2026 um 12:17

    Hat den Titel des Themas von „steuerfreie Rente - im Programm mit STeuerabgabe berechnet“ zu „Steuerfreie Rente - im Programm mit STeuerabgabe berechnet“ geändert.
  • miwe4 2. Februar 2026 um 12:22

    Hat den Titel des Themas von „Steuerfreie Rente - im Programm mit STeuerabgabe berechnet“ zu „Steuerfreie Rente - im Programm mit Steuerabgabe berechnet“ geändert.
  • Vielen Dank für die schnelle Aufklärung meines Denkfehlers.

    Ich hatte zwar die Wiso -Hilfen und erklärungstexte und Videos bemüht, aber DAS hatte ich daraus nicht so einfach verstanden.

    Danke dass ihr so freundlich weiterhelft,

    Tina

  • Ich hatte zwar die Wiso -Hilfen und erklärungstexte und Videos bemüht, aber DAS hatte ich daraus nicht so einfach verstanden.

    Schau einmal in die detaillierten Erläuterungen zur Steuerberechnung. Da gibt es eine Anlage zu den Einkünften aus Renten, in der Dir die Software genau die Berechnung des letztlich steuerpflichtigen Anteils der Rente erläutert.

    Danke dass ihr so freundlich weiterhelft,

    Gerne. :)