Hi, ich überlege, mir den Vermieter zu kaufen
Nicht verkehrt. Gerne kann ich helfen.
Seit 2013 nutze ich das Programm.
Referenz sind 35 Mandanten und 105 Wohnungen.
Hi, ich überlege, mir den Vermieter zu kaufen
Nicht verkehrt. Gerne kann ich helfen.
Seit 2013 nutze ich das Programm.
Referenz sind 35 Mandanten und 105 Wohnungen.
Da ich ja nur ein Objekt vermiete, welches nur eine Wohnung innerhalb einer WEG ist
Ich bin in ähnlicher Situation.
Ich habe mir auch schon überlegt, den WISO Vermieter anzuschaffen, habe aber bisher kein richtiges Argument gefunden.
Ich habe mir einmal eine Excel-Datei angelegt, die ich mit Werten aus der Verwalterabrechnung fülle.
Daraus erzeuge ich die Abrechnung für den Mieter.
Was kann der Vermieter mehr, was ich brauchen könnte?
Die steuerliche Seite wird von WISO Steuer abgedeckt.
Ich habe mir einmal eine Excel-Datei angelegt, die ich mit Werten aus der Verwalterabrechnung fülle.
Für Excel-Anwender kein Problem, wenn die Formeln richtig eingesetzt werden.
Für Anwender ohne Excel ist es ein Erleichterung, ein ordentliche Abrechnung zu erstellen.
Ich habe mir auch schon überlegt, den WISO Vermieter anzuschaffen, habe aber bisher kein richtiges Argument gefunden
Bei einer WEG Wohnung, da braucht man eigentlich kein separates Programm, da muss ich dir zustimmen.
Du bekommst von der Hausverwaltung eine komplette WEG Abrechnung. Dort sind die nicht umlagefähigen und die umlagefähigen Kosten enthalten. Was du machen musst ist doch, diese umlagefähigen Kosten und die dir separat zugeschickte Grundsteuer zusammen zupacken / berechnen. Eigentlich ist damit alles erledigt.
Nach § 259 BGB sind dann aber folgende Informationen eine Pflicht für die Rechnungslegung:
- Eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten
- Die Angabe und Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel
- Die Berechnung des Anteils des Mieters
- Den Abzug der Vorauszahlungen des Mieters
Das heißt, du musst einmal deine Daten wie MEA, m² Wohnfläche, Anzahl Personen usw., die auf der HV Abrechnung stehen ins Verhältnis zu den Gesamtdaten eingeben. Das macht man in der Regel nur einmal, um dann jährlich abrechnen zu können.
Und wer sich etwas mit Excel auskennt, der hat das relativ schnell erstellt, um dann z.B. auf einer zweiten Seite die Kosten einzugeben, dann ist das fertig.
Wichtig die Inhalte aus § 259 BGB nicht vergessen.
Damit hättest du eine saubere und nachvollziehbare Nebenkostenabrechnung erstellt. Da meistens die Heizkosten durch einen Messdienstleister erfolgt, brauchst du auch dort keine eigene erstellen.
Die jährlichen Mietkosten des Programms entfallen, du kannst mit Excel alles machen.