Hi, habe für 2025 meine Steuererklärung schon abgegeben.
Nach den Update heute gibt es eine Änderung zu meinen Gunsten.
Soll ich eine neue Steruerklärung abgeben?
Was mache ich jetzt am besten?
Geänderte Rückzahlung nach Update
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Urotsu -
30. Januar 2026 um 09:08 -
Unerledigt
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Urotsu
30. Januar 2026 um 09:08 Hat den Titel des Themas von „Geaänderte Rückzahlung nach Update“ zu „Geänderte Rückzahlung nach Update“ geändert. -
Hi, habe für 2025 meine Steuererklärung schon abgegeben.
Wann?
Nach den Update heute gibt es eine Änderung zu meinen Gunsten.
Wie meinst Du das? Das Programm rechnet jetzt eine höhere Erstattung aus? dadurch ändern sich doch aber nicht die von Dir eingegebenen und übertragenen Daten. Oder kannst/mußt Du jetzt was anderes eingeben?
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Abgegeben hab ich am 26.01.
Ja. Update wurde eingespielt. Steuerdaten wurden nicht geändert.
Die Rückerstattung fällt jetzt höher aus. -
miwe4
30. Januar 2026 um 09:41 Hat das Thema aus dem Forum WISO Steuer-Sparbuch nach WISO Steuer (ab 2023) verschoben. -
Du kannst doch die hoffentlich nach dem Versand mit den anderen Daten gespeicherte Steuerberechnung ganz schnell mit der jetzigen vergleichen und siehst da die einzelnen Besteuerungsgrundlagen. Von der alten gespeicherten Steuerberechnungen einen Ausdruck machen und dann schauen.
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Ja, muss ich mir später malanschauen.
Eigentlich sollten sie aber identisch sein? Oder?
Edit: Es kamm doch noch eine neue Bescheinigung über den Steuerabruf rein.
Die Frag bleibt:
Soll ich eine neue Steuererklärung abgeben?
Was mache ich jetzt am besten? -
Edit: Es kamm doch noch eine neue Bescheinigung über den Steuerabruf rein.

Das ist der Grund, warum man seine Erklärung sinnvoller Weise erst ab dem 01.03. abgeben sollte, denn es können bis zum 28.02. ja auch immer noch berichtigte Meldungen kommen.
Was mache ich jetzt am besten?
Erklärung mit vollständigen (und überprüften) Daten nochmals senden und vorher mal den Bearbeiter im FA telefonisch davon in Kenntnis setzen.
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Das ist der Grund, warum man seine Erklärung sinnvoller Weise erst ab dem 01.03. abgeben sollte, denn es können bis zum 28.02. ja auch immer noch berichtigte Meldungen kommen.
Es sei denn, man hat alle Daten auf anderem Wege bekommen und ist sich dessen sicher.
Erklärung mit vollständigen (und überprüften) Daten nochmals senden und vorher mal den Bearbeiter im FA telefonisch davon in Kenntnis setzen.
Na ja, es ist ja wohl davon auszugehen, daß bei Abgabe am 26.01. sowieso noch nichts passiert ist (in diesem Jahr sowieso noch nicht).
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Wenn man die Software als steuerlicher Laie nutzt, würde ich immer wie beschrieben verfahren. Und evtl. macht das FA ja auch mit einigen Erklärungen Testläufe. Verkehrt macht man mit der verfahrensweise jedenfalls nichts.
Und auch die Software der Verwaltung macht schon mal Fehler. Wie jetzt zuletzt nicht wenige beamtete Mitarbeiter des ö.D. in ihren Abrechnungen erlebt haben, wo bei ELStAM mal eben nach Wegfall der Mindestvorsorgepauschale die Daten falsch (ohneKV/PV) bereitgestellt wurden.
Ich würde mit der Erklärung jedenfalls immer warten.
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Ich würde mit der Erklärung jedenfalls immer warten.
Ja, das auf jeden Fall.
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... und vorher mal den Bearbeiter im FA telefonisch davon in Kenntnis setzen.
So früh im Jahr ist das nicht zwingend erforderlich, mit der Bearbeitung des Jahres 2025 wurde ganz sicher noch nicht begonnen. Ansonsten kann ich mich den Ratschlägen hier nur anschließen, nämlich erst abzugeben, wenn alle Bescheinigungen, die für VaSt von Bedeutung sind, vorliegen. Nur die Bescheinigungen der Banken zu den steuerfreien Zinsen muss man nicht abwarten, da die nicht in die Erklärung übernommen werden.