Geteilte Putzfraurechnungen

  • Hallo! Meine Kollegin und ich arbeiten völlig getrennt voneinander aber teilen uns 50/50 eine Reinemachefrau.

    Ich mache eine Einkommensüberschussrechnung und eine Einkommensteuererklärung. Und ich habe die Kosten getragen und der Kollegin zu 50 % in Rechnung gestellt. Wo gebe ich dieses Income an?
    vielen lieben Dank für Hilfe!

  • miwe4 27. Januar 2026 um 18:07

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn du die Ausgaben zu 100% ansetzt, sind das "ganz normale Umsätze". Besser wäre hier (eigene Meinung, eine Steuerberatung), die Rechnung aufzuteilen in 50% Ausgaben für die Tätigkeit und 50% durchlaufender Posten. Dann aber keine Rechnung schreiben, sondern die Rechnung der Putzkraft als Kopie weitergeben. Problem ist hier m.E die Vorsteuer. Du solltest eine zur Beratung in Steuerfragen befugte Person konsultieren, um sicher zu gehen. M. E. müsstest du nämlich auf die (Weiter-)Belastung 19% Umsatzsteuer rechnen.

  • Das betrifft doch sicherlich Deine freiberufliche Tätigkeit, wenn ich mir die alten Posts zu Welche Software? so anschaue. Also gehört alles so oder so in die EÜR.

    Den Thread habe ich dann mal verschoben, damit der Zusammenhang zu der genutzten Software WISO EÜR&Kasse auch sichtbar bleibt. Bitte künftig im betreffenden Unterforum posten.

  • Euch beiden vielen Dank! Den ersten Ratschlag könnte ich für das nächste Steuerjahr berücksichtigen. Im letzten habe ich es so gemacht, wie beschrieben. D.h. ich habe die Rechnung an die Putz kraft bezahlt und habe die die Hälfte davon der Kollegin in Rechnung gestellt, die das dann bezahlt hat an mich. Ich wäre noch sehr dankbar dafür, mir zu sagen, wo genau in der EÜR ich das reinschreiben muss.
    Danke und liebe Grüße!