Korrektur über WISO Steuer vornehmen

  • Ich habe meine Steuererklärung für das Jahr 2024 bereits mit WISO Steuer erstellt und beim Finanzamt eingereicht. Den Steuerbescheid für 2024 habe ich am 04.12.2025 erhalten.

    Bei der Vorbereitung meiner Steuererklärung für 2025 ist mir aufgefallen, dass mir in der Steuererklärung 2024 ein Fehler unterlaufen ist: Ich habe nur den Teil der Schulgeldzahlungen für meine Kinder angegeben, der sich inhaltlich auf das Jahr 2024 (Schuljahr 2024/2025) bezieht.

    Tatsächlich gilt in Deutschland jedoch das Zufluss-/Abfluss-Prinzip, d. h. Ausgaben sind in dem Steuerjahr anzusetzen, in dem das Geld tatsächlich vom Konto abgeflossen ist – unabhängig vom Zeitraum, auf den sie sich beziehen.

    Daher hätte ich die vollständigen Zahlungen, die im Jahr 2024 geleistet wurden, auch vollständig in der Steuererklärung 2024 angeben müssen.

    Nun gehe ich davon aus, dass ich beim Finanzamt einen Antrag auf Änderung bzw. eine Berichtigung der Steuererklärung 2024 mit entsprechender Begründung einreichen muss.

    Meine Frage:
    Kann ich diese Korrektur über WISO Steuer vornehmen? Wenn ja, wie gehe ich dabei konkret vor?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Der Antrag würde problemlos gehen, aber was soll er bringen? Du hast anscheinend keinen Einspruch gegen den ESt-Bescheid eingelegt. Damit ist der ESt-Bescheid vom 04.12.2025 bestandskräftig. Eine Berichtigungsvorschrift greift m.E. nicht.

  • Da solltest du dich etwas genauer mit § 173 Nr. 2 AO auseinandersetzen. Ob diese Vorschrift bei dir greift, Hier ist zunächst zu prüfen, ob es überhaupt eine (neue) Tatsache ist, Lies hierzu bitte 173 Nr. 1 AEAO. Versuchen kannst du es natürlich, ob du Erfolg hast, ist eine andere Frage.

  • Ich habe falsche Kosten angegeben. Es wäre also ein Antrag auf Änderung des Steuerbescheids 2024 gemäß § 173 AO.

    Sorry, aber das ist nun wirklich keine neue Tatsache i.S.d. § 173 AO. Es ist schlicht und einfach ein Fehler Deinerseits und insoweit träfe Dich auch ein grobes Verschulden i.S.d. Vorschrift. Sonst hätte ich nicht geschrieben:

    Eine Berichtigungsvorschrift greift m.E. nicht.

  • In meiner Steuererklärung 2024 habe ich versehentlich nur einen Teil des gezahlten Schulgelds angegeben (bezogen auf das Schuljahr 2024), obwohl die vollständigen Zahlungen bereits im Kalenderjahr 2024 erfolgt sind. Das war ein schlichtes Versehen und keine grobe Fahrlässigkeit.

    Meine konkrete Frage ist daher:
    Wie kann ich in diesem Fall über WISO Steuer eine Korrektur bzw. einen Änderungsantrag für den Steuerbescheid 2024 an das Finanzamt übermitteln?

    Vielen Dank auch für einen ggf. weitergehenden Blick auf meinen Fall, ich würde mich jedoch über eine möglichst konkrete Antwort auf diese Frage freuen.

  • Wie kann ich in diesem Fall über WISO Steuer eine Korrektur bzw. einen Änderungsantrag für den Steuerbescheid 2024 an das Finanzamt übermitteln?

    Für ein solches Ansinnen benötigt man keine erneut übersendete Datei, sondern einen schriftlichen Antrag, den man mit oder ohne Programmunterstützung stellen kann. Belegbeifügung obligatorisch. Zu den Erfolgsaussichten hast Du bereits mehrere Meinungen.

    Vielen Dank auch für einen ggf. weitergehenden Blick auf meinen Fall, ...

    Den hast Du bereits von mehreren Seiten bekommen. Alles andere wäre nun wirklich eine dem Forum nicht gestattete Steuerberatung und der Thread wäre zu.