Feststellungserklärung: Wie wird der Anteil berechnet?

  • Hallo, liebe Forum,

    es wurde eine Immobilie an mehrere Erben vererbt, die eine Erbengemeinschaft bilden.

    Daher muss man einen Feststellungsbescheid beantragen. Das ist bereits im Gange. Nun steht auf der Supportseite, man müsste den selbst ermittelten anteiligen Gewinn oder Verlust eintragen (siehe unten). Meine Frage: Mache ich das selber in einer Tabelle oder gibt es da nicht auch einen Vordruck wie die Anlage V, die man scheinbar ausfüllen muss, wenn man Alleinerbe ist?

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    Hier der Ausschnitt

    Ergebnis in die Einkommensteuererklärung eintragen

    Dann füllst du deine persönliche Einkommensteuererklärung aus. Hier gibst du deinen selbst ermittelten anteiligen Gewinn oder Verlust an, soweit du die Höhe schon kennst. Bei WISO Steuer ist das der Abschnitt Andere Einnahmen > Beteiligungen und gesonderte Feststellungen.


    Vielen Dank im Voraus.

    Holger

  • In der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte werden doch die Beteiligungsverhältnisse detaillert eingegeben und das Ergebnis der Gemeinschaft entsprechend den Beteiligten zugeordnet. Den für Dich festgestellten Betrag daraus musst Du doch einfach nur in Deiner ESt-Erklärung unter Beteiligungen übernehmen.

    Wenn das nicht reicht, einfach mal die erweiterte Forumssuche nutzen. Das wurde schon oft erläutert.

  • Billy 24. Januar 2026 um 16:37

    Hat den Titel des Themas von „Feststellungserklärung: Wie wird der Anteil berechnet“ zu „Feststellungserklärung: Wie wird der Anteil berechnet?“ geändert.
  • hat denn eine Person der Erbengemeinschaft die Aufgabe übernommen, die Erklärung zur einheitlichen ind gesonderten Feststellung abzugeben? Es gibz hier keinen Antrag,, sondern eine eigenständige Erklärung. Aus dieser werden dann die Ergebnisanteile ersichtlich, die man in die eigene ESt übernimmt.

  • Aus dieser werden dann die Ergebnisanteile ersichtlich, die man in die eigene ESt übernimmt.

    Eigentlich sieht man in der Erklärung nur das steuerliche Ergebnis der Gemeinschaft. Die Aufteilung sieht man erst im Feststellungsbescheid, es ist aber keine höhere Mathematik, den eigenen Anteil selbst vorab zu berechnen.

  • Die Aufteilung sieht man erst im Feststellungsbescheid, es ist aber keine höhere Mathematik, den eigenen Anteil selbst vorab zu berechnen.

    Was aber auch die Buhl-Software erledigt. Und:

    Daher muss man einen Feststellungsbescheid beantragen. Das ist bereits im Gange.