Eintragung Beiträge für Anteil von Versorgungbeiträgen

  • Liebe Boardgemeinde,

    im Rahmen meiner aktuellen Einkommersteuererlkärung für 2025 habe ich ein Theme bei der Eintragung von Beiträgen, bei dem mir nicht ganz klar ist, wo und wie ich diese Eintrage.

    Als angestellter Ingenieur und Kammermitglied bin ich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und zahle meine Altersvorsorge an das für mich zuständige Versorgungswerk.

    Ich habe im vergangenen Jahr gesundheitsbedingt vom 01.01. bis 31.07. Krankengeld als Lohnersatzleistung bezogen. Meine Krankenkasse hat dabei den AG-Anteil der Versorgungsbeiträge an das Versorgungswerk überwiesen. Für den AN-Teil habe ich eine monatliche Aufforderung erhalten, diese selbst an das Versorgungswerk zu überweisen.

    Für diesen AN-Anteil der von mit monatlich gezahlten Beträge erfolgte keine Meldung an das Finanzamt.

    Diese Beträge will ich als zusätzliche Abgaben in meiner Steuererklärung angeben. Die Frage ist nur, wo genau...

    Weiterhin hat man mir von meinem Arbeitgeber einen zu hohen Teil der jährlichen Jahressonderzahlung ausgezahlt und diesen im Folgemonat zurück verlangt.

    Es ist für mich nicht eindeutig erkennbar, ob diese Rückerzahlung von versteuertem Einkommen von meinem Arbeitgeber an das Finanzamt gemeldet wurde.

  • Einfach einmal den Abuf (VaSt) aktiivieren. Dann werden die SV-Bescheide und auch die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers direkt in die Erklärung übernommen an den richtigen Stellen. Alle SV-Stellen müssen bis 28.2. per Elster melden. Vorher wird auch keine Erklärung bearbeitet.

  • Einfach einmal den Abuf (VaSt) aktiivieren.

    So einfach ist es in dem Fall meiner Erinnerung nach nicht. Da ist wohl auch manuell nachzuarbeiten. Das sollte sich aber über die erweiterte Forumssuche finden lassen.

    Weiterhin hat man mir von meinem Arbeitgeber einen zu hohen Teil der jährlichen Jahressonderzahlung ausgezahlt und diesen im Folgemonat zurück verlangt.

    Es ist für mich nicht eindeutig erkennbar, ob diese Rückerzahlung von versteuertem Einkommen von meinem Arbeitgeber an das Finanzamt gemeldet wurde.

    Das kannst nun wirklich nur Du selber aus Deinen laufenden Abrechnungen und der Jahresabrechnung entnehmen bzw. errechnen.