Private Rentenversicherung Rückkaufswert versteuern

  • Hallo zusammen,

    ich wollte mit meiner Steuererklärung für das Jahr 2025 beginnen, nun stelle ich mir folgende Frage:

    Ich habe mir 2025 meine private Rentenversicherung "zurückgekauft". Ich bin 39 Jahre alt, d.h. der Vertrag wäre noch viele Jahre weitergelaufen. Dieser Betrag wurde mir überwiesen. Im Anschluß habe ich von der Versicherung einen Brief erhalten mit einer sehr kurzen Auflistung (Beträge sind verändert):

    Rückkaufswert zum 01.02.2025 - 7000,00 Euro

    Beteilung am Gewinn - 40,00 Euro

    Insgesamt: 7040,00 Euro

    Ich bin davon ausgegangen, dass ich eine Auflistung erhalte, was jetzt wie versteuert wird (inkl. Soli & Kirchensteuer).

    Jetzt bin ich ehrlich gesagt überfordert und weiß nicht, ob die 7040 Euro bereits versteuert sind? Gebe ich das trotzdem bei Wiso (Zeile 30 Anlage KAP) mit an? Ich dachte, dass ich den Betrag bereits abzüglich der Steuer ausgezahlt bekommen habe, wenn ich nun die 7040,00 Euro bei Wiso eintrage, werden mir knappe 500 Euro abgezogen.


    Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir einen Tipp oder eine Erklärung dazu abgeben könnt.

  • Es wurden doch keine Steuern einbehalten - was soll die Gesellschaft hier bestätigen? Ob und was versteuert werden muss, sollte dir eine zur steuerlichen Beratung befugte Person sagen, das hat nichts mit Programmbedienung zu tun. Anhaltspunkte findest du auch in der HIlfe deines Programms.

  • Ja genau das frage ich mich ja. In Wiso wird mir "erklärt", dass der Rückkaufswert bereits durch die Gesellschaft versteuert wird und mir der Betrag abzüglich der Steuern ausgezahlt wird (das hat ja stattgefunden). Wenn ich den ausgezahlten Betrag in Wiso eintrage, werden die erwähnten 500 Euro abgezogen.

    Hier wäre meine Frage, wieso das das "nochmal" verrechnet wird?

  • Ich bin davon ausgegangen, dass ich eine Auflistung erhalte, was jetzt wie versteuert wird (inkl. Soli & Kirchensteuer).

    Die solltest Du auch bekommen bzw. bekommen haben und evtl. steuerrelevante Beträge sind dem Finanzamt bis zum 28.02.2026 elektronisch zu übermitteln. Ggf. also, spätestens nach diesem Zeitpunkt, auch den Bescheinigungsabruf (vorausgefüllte Erklärung) nutzen.

    Hier wäre meine Frage, wieso das das "nochmal" verrechnet wird?

    Evtl. einbehaltene und bescheinigte Abzugsbeträge werden selbstverständlich ggf. angerechnet.

  • Aus dem Schreiben entnehme ich eigentlich, dass nichts zu versteuern ist, da eine Beteiligung am Gewinn negativ ist. Damit ist auch keine Steuer bescheinigt worden.

    Sorry mein Fehler. Ich wollte das ganze trennen, habe das dummerweise mit einem "-" gemacht. Es sollte eigentlich mit Doppelpunkt getrennt werden.