Umzug von Deutschland in die Schweiz

  • Hallo zusammen,

    ich bearbeite gerade meine Steuererklärung 2024 mit der WISO Steuersoftware. Ich habe hierbei ein paar Fragen, die ich leider auch nach intensiver Nutzung von SteuerGPT nicht beantworten konnte.

    Ich habe von 01.01.2024-31.08.2024 in Deutschland gelebt und gearbeitet. Ich habe von 01.09.2024-31.12.2024 (und darüber hinaus) in der Schweiz gelebt und gearbeitet. Mein Schweizer Lohn wurde mit der schweizer Quellensteuer besteuert. Nach meinem Verständnis unterliege ich jedoch dem Progressionsvorbehalt. Mein deutscher Lohn 2024 wird also etwas höher besteuert als sonst und ich muss einen Betrag nachzahlen.

    Was ich bisher gemacht habe, um meinen schweizer Lohn anzugeben:

    • Persönliche Daten > Wohnsitz und Veranlagung im Jahr 2024 > Hatte ich 2024 einen Wohnsitz im Ausland?: Ja.
    • Persönliche Daten > Wohnsitz im Ausland > Wohnsitz 2024: Angaben zu meinem Wohnsitz in der Schweiz (Zeitraum, Anschrift)
    • Persönliche Daten > Wohnsitz im Ausland > Ausländische Einkünfte >
      • Habe ich während der Zeit im Ausland ausländische Einkünfte erzielt? > Ja
      • Summe der Einkünfte von mir, die nicht der deutschen Einkommenssteuer unterliegen > Bruttolohn angegeben (vor Abzug der Quellensteuer oder z. B. Fahrtkosten)
      • Darin enthaltene außerordentliche Einkünfte > 0€
      • Habe ich während der Zeit im Ausland Einkünfte aus Deutschland erzielt? > Nein

    So weit so gut. WISO errechnet mir eine Nachzahlung von vorerst etwa 1500€. Nach Bearbeitung meines deutschen Anteils (01.01-31.08.) inklusive Werbungskosten fragte ich mich jedoch: Wo gebe ich Werbungskosten und die gezahlte Quellensteuer für den schweizer Lohn an?

    SteuerGPT hat mir dazu letztendlich gesagt, dass ich das schweizer Gehalt noch einmal zusätzlich bei "Arbeitnehmer > Ausländische Einkünfte" angeben muss. Dort könnte ich anscheinend auch die dazu gehörigen Werbungskosten angeben. Ich habe dann folgendes gemacht:

    • Einkünfte > Besonderheiten bei Arbeitnehmern >
      • Hat Pascal im Ausland gearbeitet > Ja.
      • Um die später wichtige Rubrik "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" freizuschalten habe ich noch "Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ" angeklickt.
    • Arbeitnehmer > Besonderheiten bei Arbeitnehmern > Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer > 1) Schweiz (DBA)
      • Hier kann ich nun allerlei Angaben zu meinem Schweizer Gehalt machen. SteuerGPT gibt mir hier alle möglichen Hinweise, die sind aber stark widersprüchlich sowohl zu früheren Aussagen der KI als auch zu den Hinweisboxen in der WISO Software.
      • Vor allem der Punkt "Angaben zum Arbeitslohn" wirft extrem viele Fragen auf. Hier gibt es allerlei Punkte, die nicht auf meinen Fall zu passen scheinen.
        • Beispiel: Ich kann Beträge bei folgenen Rubriken angeben: "Arbeitslohn ohne deutschen Lohnsteuerabzug", "Steuerfreier Arbeitslohn nach deutschem Recht", "Steuerpflichtiger Arbeitslohn nach deutschem Recht", "Direkt zuzuordnender Arbeitslohn in Deutschland" und "Direkt zuzuordnender Arbeitslohn im Ausland".
        • Wenn ich nur bei "Arbeitslohn ohne deutschen Lohnsteuerabzug" den schweizer Bruttolohn angebe und beim Rest 0€ (also auch 0€ steuerfreier Arbeitslohn nach deutschem Recht), kommt eine absurd hohe Nachzahlung > 10000€ zustande.
        • Wenn ich ebenfalls bei "Steuerfreier Arbeitslohn nach deutschem Recht" den vollen schweizer Bruttolohn angebe, bekomme ich plötzlich eine Erstattung von 1000€ angezeigt. Skurrilerweise steht in der Hinweisbox, dass steuerfreie Arbeitslöhne nach DBA hier nichts zu suchen haben. Aber wo sonst?

    Diese gesamten Angaben bei "Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer" werfen viele Fragen auf und beeinflussen die Berechnung zu Nachzahlung bzw. Rückerstattung stark. Weiterhin scheint es mir etwas redundant, auch hier Daten zum schweizer Lohn anzugeben, was ich doch davor schon bei "Persönliche Daten > Wohnsitz im Ausland > Ausländische Einkünfte" angegeben hatte. Darf ich das also alles weglassen? Wo gebe ich dann aber die gezahlte Quellensteuer und Werbungskosten im Rahmen der schweizer Tätigkeit an?

    Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand helfen könnte. Ich habe schon viel recherchiert, aber die Thematik noch nicht 100% durchstiegen.

    Vielen Dank im Voraus und Grüße

  • Die Fragen dürfen wir dir nicht beantworten - es ist steuerliche Beratung. Du solltest einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren, wenn du mit den Begrifflichkeiten Probleme hat. Die steuerliche Hilfe sollte dir auch schon Hinweise geben können.

  • Der schweizerische Lohn schlägt beim Progressionsvorbehalt zu Buche.

    Dein Steuersatz für die deutschen Einkünfte wird aus der Gesamtsumme aller Einkünfte berechnet.
    Das führt sehr wahrscheinlich zu einer Nachzahlung.
    Je nach Gesamtsumme kann das schon mal auch 10.000€ betragen.

    Frag doch mal bei deinem Finanzamt-Sachbearbeiter oder einem Steuerberater nach, wenn du dir unsicher bist.

  • Die Fragen dürfen wir dir nicht beantworten - es ist steuerliche Beratung. Du solltest einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren, wenn du mit den Begrifflichkeiten Probleme hat. Die steuerliche Hilfe sollte dir auch schon Hinweise geben können.

    Danke für deine Antwort. Ich habe tatsächlich im Dezember und Anfang Januar schon beim örtlichen Steuerhilfeverein angefragt aber leider keine Hilfe bekommen. Steuerberater haben mich auch abgelehnt, wohl zu viel zu tun. WISO ist meine letzte Möglichkeit.

    Der schweizerische Lohn schlägt beim Progressionsvorbehalt zu Buche.

    Dein Steuersatz für die deutschen Einkünfte wird aus der Gesamtsumme aller Einkünfte berechnet.
    Das führt sehr wahrscheinlich zu einer Nachzahlung.
    Je nach Gesamtsumme kann das schon mal auch 10.000€ betragen.

    Frag doch mal bei deinem Finanzamt-Sachbearbeiter oder einem Steuerberater nach, wenn du dir unsicher bist.

    Auch dir danke für deine Antwort. Genau, das mit dem Progressionsvorbehalt verstehe ich alles. Mir geht es vor allem darum, das alles korrekt in der Software einzutragen und hierbei startet meine Verwirrung. Das mit dem Finanzamt ist eine gute Idee, danke. Steuerberater haben mich wie oben erwähnt leider alle abgelehnt.

  • Bei den Grundangaben angefangen bis zu den Einkünften Zeile für Zeile vorgehen. Und einmal die erweiterte Forumssuche in Verbindung mit Wegzugsfall o.ä. und ggf. auch Schweiz nutzen. Da gibt es schon einige Infos.

    Dir ist hoffentlich klar, dass Du als Pflichtveranlagungsfall ggf. mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen musst. Dessen Höhe steigt mit jedem Monat des Verzugs.

  • Bei den Grundangaben angefangen bis zu den Einkünften Zeile für Zeile vorgehen. Und einmal die erweiterte Forumssuche in Verbindung mit Wegzugsfall o.ä. und ggf. auch Schweiz nutzen. Da gibt es schon einige Infos.

    Dir ist hoffentlich klar, dass Du als Pflichtveranlagungsfall ggf. mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlags rechnen musst. Dessen Höhe steigt mit jedem Monat des Verzugs.

    Danke für deine Antwort. Bei den Einkünften komme ich leider für meinen Fall wie oben beschrieben nicht weiter. Es ist in der Software auch nach langen Recherchen nicht möglich, meinen Fall korrekt abzudecken. Ich habe mich mittlerweile mit vielen Suchen schon 10 Stunden alleine mit diesem Aspekt beschäftigt.

    Wegen des Verspätungszuschlags: Ich habe damals das Finanzamt telefonisch kontaktiert. Die haben mir die Frist dann auf Ende Januar gesetzt. ist das nicht korrekt?