Hallo,
wenn ich einen Dienstwagen mit oben genannten Regelungen zur Verfügung habe, kann ich dann für die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte die Pendlerpauschale anwenden? ChatGPT sagt mal ja, mal nein.
Besten Dank!
Hallo,
wenn ich einen Dienstwagen mit oben genannten Regelungen zur Verfügung habe, kann ich dann für die Fahrten zur 1. Tätigkeitsstätte die Pendlerpauschale anwenden? ChatGPT sagt mal ja, mal nein.
Besten Dank!
Und was sagt die erweiterte Forumssuche? ![]()
Demnach ist die Fahrt ins Büro absetzbar. Wundert mich nur, weil da mehr absetzbar ist, als mich der Dienstwagen per geldwertem Vorteil überhaupt kostet.
Da bräuchte man für Deine Berechnung jetzt eine Glaskugel. ![]()
Arbeitsweg zB. 50km. Geldwerter Vorteil des Dienstwagens (beide Regelungen) zusammen etwa 200€.