Getrennte Erfassung von Hausaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen bei einer Rechnung

  • Hallo,

    die Hausverwaltung weist die Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten getrennt aus, so dass ich für die Abrechnung von Winterdienst und Gartenpflege 2 Summen bei §35a eintragen muss. Das geht aber nicht. Eine weitere Rechnung anzulegen ist aber auch nicht sinnvoll, weil es ja nur 1 Summe gibt, die die Summer der beiden Teilleistungen übersteigt.

  • Ich trenne in diesem Fall die Aufstellung der Verwaltung - habe ich auch. Einen Teil genau den Betrag z. B. für die Handwerkerleistung und den Rest auf haushaltsnahe Dienstleistungen. Kannst ja über einen Aktenvermerk festhalten, warum du so vorgehst. Der Vermieter ist in dieser Hinsicht unflexibel.

  • hallo,
    ich habe das gleiche Problem.
    Eine Rechnung in der WEG Hausverwaltungsabrechnung aber Anteile unter dem Punkt
    "Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ..." und unter
    "Haushaltsnahe Dienstleistung" kann aber der Rechnung nur eine Position zuordnen.

    Gibt es da schon eine Lösung?