Hallo,
die Hausverwaltung weist die Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerkosten getrennt aus, so dass ich für die Abrechnung von Winterdienst und Gartenpflege 2 Summen bei §35a eintragen muss. Das geht aber nicht. Eine weitere Rechnung anzulegen ist aber auch nicht sinnvoll, weil es ja nur 1 Summe gibt, die die Summer der beiden Teilleistungen übersteigt.