Abfindung: Kein Eintrag in Zeile 10 oder 19. Wie im Steuerprogramm eintragen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe Anfang 2025 eine Abfindung erhalten und danach ALG I bezogen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung hat mein Arbeitgeber den Betrag nur in Zeile 3 als Bruttolohn eingetragen. Zeile 10 und 19 sind leer.

    Frage 1: Ist das richtig so? Mein AG sagt, er kann dass nicht ändern, weil die fünftel Regelung durch den AG abgeschafft wurde. Stimmt es, dass deshalb keine Eintragungen von Abfindungen mehr möglich sind?

    Frage 2: Wie kann ich dann in der Software kenntlich machen, dass es eine Abfindung ist und wo kann ich die fünftel Regelung denn dann beantragen?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Melanie

  • Stimmt es, dass deshalb keine Eintragungen von Abfindungen mehr möglich sind?

    Nein, stimmt nicht ! Die Abfindung gehört auch 2025 unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Sie muss im bescheinigten Bruttoarbeitslohn (Nummer 3) enthalten sein. Die Nummer 19 ist ab 2025 unbesetzt.

    In der Einkommensteuererklärung für 2025 muss der Wert aus Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 17 der Anlage N landen.

  • Frage 1: Ist das richtig so? Mein AG sagt, er kann dass nicht ändern, weil die fünftel Regelung durch den AG abgeschafft wurde. Stimmt es, dass deshalb keine Eintragungen von Abfindungen mehr möglich sind?

    Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Der AG muss die Regelung zwar nicht mehr zur Anwendung bringen, aber den Arbeitslohn trotzdem entsprechend korrekt bescheinigen.

  • Wie kann ich denn Zeil 17 der Anlage N in der Steuersoftware befüllen?

    Wo im Steuerprogramm finde ich das?

    Wie bekomme ich eine ordentliche Prognose? Ohne die Eintragung in Zeile 10 müsste ich eine Nachzahlung leisten. Wenn ich nur probehalber mal was in Zeile 10 eintrage, bekäme ich ziemlich viel zurück.

  • Wo im Steuerprogramm finde ich das?

    Wie bekomme ich eine ordentliche Prognose?

    Du liest aber schon, oder?

    Die Abfindung gehört auch 2025 unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Sie muss im bescheinigten Bruttoarbeitslohn (Nummer 3) enthalten sein. Die Nummer 19 ist ab 2025 unbesetzt.

    In der Einkommensteuererklärung für 2025 muss der Wert aus Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 17 der Anlage N landen.

    LStH2025 Angang 23

  • Danke für die Infos. Da mein AG das aber nicht in Zeile 10 eingetragen hat und auch nicht korrigieren will, weil er der Meinung ist, dass sei seit 2025 nicht mehr erlaubt, kann ich zumindest im Steuerprogramm nicht die fünftel Regelung anwenden. Denn die Angaben zum Lohnsteuerbescheid darf man nicht eigenhändig abändern. Ich werde jetzt versuchen, ein Anschreiben an die Steuererklärung anzuhängen, in dem ich dem Finanzamt schriftlich mitteile, dass es sich bei der gesamten Summe um eine Abfindung handelt und ich die Fünftel-Regelung wünsche.

    Leider kann ich so aber nicht im Programm sehen, wie hoch eine Erstattung oder Nachzahlung ausfallen sollte und auch nicht richtig optimieren. Vor allem aber auch nicht so richtig gut den Steuerbescheid prüfen.

    Wäre es rechnerisch korrekt, zumindest für meine eigene Vorschau (nicht einreichen am Ende) die Zeile 10 so auszufüllen, wie es mein AG eigentlich hätte machen müssen?

  • Wäre es rechnerisch korrekt, zumindest für meine eigene Vorschau (nicht einreichen am Ende) die Zeile 10 so auszufüllen, wie es mein AG eigentlich hätte machen müssen?

    Sicher ist das korrekt, anders bekommst du es ja nicht gerechnet. Scheinbar kann dein früherer AG auch nicht lesen, die Nummer 10 ist durchaus verständlich beschriftet.

    https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2025-02-20-geaen-ausdruck-elektron-LSt-besch-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=4

  • Da mein AG das aber nicht in Zeile 10 eingetragen hat und auch nicht korrigieren will, ...

    M.E. ist er nach dem Wortlaut des Erlasses verpflichtet, Dir das entsprechend zu bescheinigen.

  • Danke für die Infos. Da mein AG das aber nicht in Zeile 10 eingetragen hat und auch nicht korrigieren will, weil er der Meinung ist, dass sei seit 2025 nicht mehr erlaubt,

    Er irrt gewaltig.

    kann ich zumindest im Steuerprogramm nicht die fünftel Regelung anwenden.

    Doch, kannst Du.

    Denn die Angaben zum Lohnsteuerbescheid darf man nicht eigenhändig abändern.

    Du meinst zwar Bescheinigung und natürlich darfst Du diese nicht bearbeiten, aber was Du zu Testzwecken o.ä. im Programm einträgst, ist Deine Sache.

    Wäre es rechnerisch korrekt, zumindest für meine eigene Vorschau (nicht einreichen am Ende) die Zeile 10 so auszufüllen, wie es mein AG eigentlich hätte machen müssen?

    Na klar. Du kannst eine Kopie Deines Steuerfalls dafür nehmen oder auch den Planspiel-Modus.

  • Super, vielen Dank! das hat mir sehr weitergeholfen.