Nießbrauch verbuchen

  • Hallo zusammen, ich nutze die Software erst wenige Wochen und verwalte eine Immobilie deren Erträge natürlich an die Eigentümer gehen, nun versuche ich eine Zahlung über Konto 4810 "Zahlung an die Eigentümer aus Mietweiterleitung". Dabei erscheint die Fehlermeldung/Hinweis "Mietzahlungen und Verwaltungskosten müssen einem Eigentümer zugeordnet werden!" Das Gebäude hat in den Stammdaten den richtigen Eigentümer und Bankverbindung hinterlegt. In der Eingabemaske zur Übernahme von Einnahmen und Ausgaben existiert kein Eingabefeld/Dropdown etc. zur Eingabe des "Eigentümers".


    Nutze ich das richtige Konto? Was mach ich falsch?


    Danke für eure Hilfe

  • Ich fürchte, das ist eine Verständnisangelegenheit.

    Wenn Sie schreiben "die Erträge gehen an die Eigentümer" was meinen Sie damit ? Die, die als Eigentümer im Grundbuch stehen oder die, die den Niessbrauch haben ?

    Ein Niessbrauchnehmer ist der wirtschaftliche Eigentümer ist und damit trägt dieser alle Einnahmen Ausgaben. Der Eigentümer aus dem Grundbuch zahlt und erhält nichts.

    Nach meinem Kenntnisstand gibt es eigentlich gar keine Geldflüsse zwischen Eigentümern und Niessbrauchnehmern,

    Das bedeutet im Grunde für mich, dass bei Wiso der Niessbrauchnehmer als Eigentümer eingetragen sein müsste.

    Wie Sie nun mit Geldflüssen umgehen, die es nach meinem Verständnis eigentlich gar nicht sein sollten (zwischen Grundbucheigentümer und wirtschaftlichen Eigentümern) kann ich Ihnen nun nicht sagen.

    Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater zur Klärung wie Sie Ihre Verwaltung für solch ein Objekt handhaben müssen. Ich bin weder Steuerberater noch Rechtsanwalt.

  • Die Überschrift lautete Niessbrauch verbuchen - also verstehe ich es so: es gibt einen Niessbrauchnehmer, an den nun Miete gezahlt / weitergeleitet werden soll. Und da scheint es ein inhaltliches Thema beim Threadersteller zu geben - siehe oben.

    Es dürfte bei Niessbrauch eigentlich gar keine Mieteinnahmen oder Kostenausgaben auf einem Bankkonto sein, von dem der im Grundbuch Eigentümer ist. Es müsste alles auf einem Bankkonto geschehen, welches dem Niessbrauchnehmer gehört. Alle Einnahme und Ausgaben werden von diesem getragen und erledigt. Das ist das Wesen von Niessbrauch.

    Ja, es sind Felder mit dem Namen Eigentümer in den Stammdaten der Gebäude zu füllen. Bei Niessbrauch müsste hier der Niessbrauchnehmer eingetragen werden, denn dieser muss meiner Ansicht nach auch auf Listen und Abrechnungen stehen.