Problem bei der Abgrenzung der Gasverbrauchskosten 2025/2026

  • Hallo, vielleicht hat jemand eine Idee, wie ich folgendes Problem lösen kann.

    Ich verwalte eine ETG mit 4 WEH. Wir haben eine zentrale Gasheizung und ich erstelle die Heizkostenabrechnung selbst. Unser aktueller Gasversorger rechnet erst zum 30.04.26 ab. Ich habe eine Zwischenrechnung per 31.12.2025 angefordert, die unter Berücksichtigung der in 2025 geleisteten Abschläge ein Guthaben von ca. 530€ für das Jahr 2025 ausweist. Dieses Guthaben steht jedoch NICHT zur Auszahlung an, da es sich ja um eine informatorische/fiktive Abrechnung handelt. Wenn ich diese Werte in meine Heizkostenabrechnung für 2025 übernehme, würde das zu einer Rückerstattung geleisteter Vorauszahlungen führen, wofür mir jedoch keine Geld auf dem Gemeinschaftskonto zur Verfügung steht, da ja auch keine Guthabenauszahlung des Versorgers statt gefunden hat. Was mache ich also mit den 530€ als fiktives Guthaben? Ich möchte die Heizkostenabrechnung zeitgerecht erstellen ohne das Guthaben an die ME auszahlen zu müssen.

    Kennt jemand das Problem und hat eine Idee?

  • Ich habe eine Zwischenrechnung per 31.12.2025 angefordert, die unter Berücksichtigung der in 2025 geleisteten Abschläge ein Guthaben von ca. 530€ für das Jahr 2025 ausweist.

    Du kannst es so machen, wie Tommy das angibt, doch dann kann es sein, dass es nicht der WEG entspricht, ich mache keine udn kann nur es nur annehmen.

    Das was du hast, dass der Abrechnungszeitraum nicht identisch NK und HK ist.

    Du hast aber eine Gasabrechnung für den Zeitraum vorher, die du dann nehmen kannst, rechnest die Gaskosten und Gebühren etc. raus, so wie du es angefroderst hast, dass der Versorger dir eine Simultanabrechnung erstellt.

    Die dort hinterlegten Kosten solltest du übernehmen, aber keinen Abschlag bei den monatlich zu zahlenden Kosten treffen, denn der "Rest" benötigst du doch für das Jahr 2026.

    Leider, auch bei normalen Abrechnungen, ist das ein Greuel, dass die Versorger nicht den eigenen Zeitraum nehmen. Das kann man aber schnell ändern, einfach einen neuen Anbieter suchen udn dem direkt mitteilen, dass dein Abrechnungsjahr auch das Heizjahr ist. Genau deisen Weg habe ich gerade hinter mir, ich habe den Versorger gewechselt und gefordert, dass er den Jahreszeitraum nimmt. Der hat zugesagt.

    Dein Problem würde ich so angehen, wie ich es angedeutet habe. Denn du hast (vermuitlich?) eine Abrechnung, die von 2024 in 2025 geht und somit sowieso diese zusammenführen musst.

    Oder Heizkosten separter Zeitraum nehmen, wie das bei der WEG dann stimmig ist, weiß ich nicht.

    Bitte denk auch dran, dass die Heizkosten mittels Gradtagszahlentabelle berechnet wird, wenn nicht der Zeitraum passt, denn dann ist klar, das die monatlichen Zahlungen nicht stimmig in der "Endabrechnung" ein können.

  • Hallo TommySH, hallo errjot, vielen Dank für Eure Tipps!

    Leider lassen sich Eure Vorschläge nicht so ohne weiteres umsetzen. Ich hatte nicht erwähnt, dass zwei Wohnungen vermietet sind und ich auch dafür die Nebenkostenabrechnung im Auftrag der Eigentümer erstelle. Nachträglich den Abrechnungszeitraum für die Heizung zu ändern scheint mir nicht angebracht. Den Abrechnungszeitraum beim Gasversorger anzupassen ist natürlich eine Option, jetzt aber zu spät.

    Ich habe daher für mich eine andere Lösung gefunden, die vielleicht auch anderen helfen mag.

    Ich habe eine neues nicht-umlagefähiges Umlagekonto "vorausbezahlte Abschläge, nicht abgerechnet" geschaffen, Verteilerschlüssel MEA, auf das ich den Guthabenbetrag von 530€ verrechnet habe. Damit erscheinen die 530€ als ausgaberelevante Kosten in der Abrechnung für 2025. Für 2026 werde ich den gleichen Betrag als Ausgaberückzahlung (Gutschrift) auf das gleiche Konto verbuchen, so dass die Eigentümer im nächsten Jahr (2026) um den gleichen Betrag entlastet werden.

    Ergebnis:

    1) die Mieter und Eigentümer erhalten eine zeitgerechte Verbrauchsabrechnung für die Heizkosten,

    2) das in der fiktiven Abrechnung aufgewiesene Guthaben wird nicht an die Eigentümer ausgeschüttet.