Hallo,
kurze und hoffentlich einfache Frage.
Wenn ich in Mein Büro Rechnungen eine Ausgabe erfasse z.B. Wareneingang 19% 119 Euro mit Belegdatum 16.11.2025 und Lieferdatum 16.12.2025, warum erscheint dann
in der Umsatzsteuervoranmeldung die 19 Euro als Erstattung im November und nicht im Dezember? Ich dachte, ein Vorsteuerabzug ist erst dann möglich, wenn Rechnung und Leistung erfolgt sind. Die Lieferung erfolgte ja aber erst im Dezember.
Vielen Dank im Voraus
Christian
Vorsteuer und Belegdatum/Lieferdatum
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Christianus -
16. Januar 2026 um 10:35 -
Unerledigt
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Ich dachte, ein Vorsteuerabzug ist erst dann möglich, wenn Rechnung und Leistung erfolgt sind.
so ist es.Die Antwort darauf warum das in WmBR anders gehandhabt wird, muss der Support beantworten
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Lies einmal § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG. Dann wird klar, warum.
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Lies einmal § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 UStG. Dann wird klar, warum.
Sorry wenn ich auf dem Schlauch stehe, aber wenn die Lieferung noch nicht erfolgt ist, dann ist doch Satz 1 schon nicht erfüllt, oder übersehe ich da was?
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Er meint:
Zitat(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.
die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
Die Zahlung bei Rechnungserhalt hat @G5011 dabei dann wohl unterstellt, wobei Du ja nichts eindeutig dazu gesagt hast.

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Danke dir für die Erklärung, jetzt hab ich verstanden, was gemeint ist.

Die Rechnung ist in Mein Büro noch keiner Zahlung zugeordnet, daher kommt mir das irgendwie komisch vor.
Ich hab jetzt mal dem Support geschrieben. -
Der Support hatte mir mal erklärt, dass bei einer Ausgabe immer das Rechnungsdatum zählt und bei einer Einnahme das Zahlungsdatum.
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Ausgabe immer das Rechnungsdatum
.... und die Ware geliefert ist.
daher kann, wie Christianus eingangs richtig erkannt hat, bei Lieferung im Dezember auch erst dann die VSt. geltend gemacht werden
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Danke für eure Antworten, ich gebe Bescheid, wenn ich eine zufriedenstellende Antwort erhalten habe.
Die erste Rückmeldung des Supports argumentierte mit Ist/Soll-Versteuerung was meiner Meinung darauf hindeutet, dass Ein- und Ausgabe verwechselt wurden. Ich habe jetzt nochmal hoffentlich klar formuliert, dass es sich um die Erfassung einer Ausgabe handelt. -
dass es sich um die Erfassung einer Ausgabe handelt.

und da ist SOLL/IST Versteuerung nebensächlich.
Die Ware/Leistung UND die Rechnung müssen, nebst den anderen Voraussetzungen vorliegen, um VSt. geltend machen zu können
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Wie versprochen hier noch die Antwort vom Support, wie sich das System verhält:
Sobald Sie eine Ausgabe erfassen, wird die darin enthaltene Vorsteuer direkt berücksichtigt, unabhängig davon, ob die Rechnung bereits als bezahlt markiert wurde oder nicht. Auch die Einstellung zur Ist-Versteuerung hat darauf keinen Einfluss.
Grundsätzlich sind dabei beide Vorgehensweisen möglich:
- Sie können die Eingangsrechnung bereits zum Rechnungsdatum erfassen; die Vorsteuer wird dann unmittelbar geltend gemacht.
- Alternativ können Sie die Rechnung auch erst später (z. B. nach Leistungserbringung oder Zahlung) erfassen; die Vorsteuer wird dann entsprechend zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt.
Klingt für mich so, als sei beim Erfassen nur das Belegdatum für die Vorsteuer maßgeblich. Sollte eine Lieferung zum Zeitpunkt des Belegdatums noch nicht erfolgt sein muss das Belegdatum - welches ja meist automatisch erkannt und gesetzt wird - händisch auf das Datum der Lieferung korrigiert werden. Ich frage mich nur, warum es überhaupt zwei Eingabefelder und Belegdatum und Lieferdatum gibt, wenn alles über das Belegdatum läuft ..

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Auch die Einstellung zur Ist-Versteuerung hat darauf keinen Einfluss.
Die ist beim Vorsteuerabzug eh irrelevant.
Sie können die Eingangsrechnung bereits zum Rechnungsdatum erfassen; die Vorsteuer wird dann unmittelbar geltend gemacht.
Ohne Leistungserbringung des Gegenübers und ohne Zahlung Deinerseits?

Ich frage mich nur, warum es überhaupt zwei Eingabefelder und Belegdatum und Lieferdatum gibt, wenn alles über das Belegdatum läuft .
Ich mich auch. Aber da weiß @SAMM vielleicht mehr.
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Klingt für mich so, als sei beim Erfassen nur das Belegdatum für die Vorsteuer maßgeblich. Sollte eine Lieferung zum Zeitpunkt des Belegdatums noch nicht erfolgt sein muss das Belegdatum - welches ja meist automatisch erkannt und gesetzt wird - händisch auf das Datum der Lieferung korrigiert werden. Ich frage mich nur, warum es überhaupt zwei Eingabefelder und Belegdatum und Lieferdatum gibt, wenn alles über das Belegdatum läuft ..
gut erkannt!
aber sagen wir mal so: "Du als Unternehmer bist für die Richtigkeit Deiner Buchhaltung verantwortlich. Die Programmhersteller können keine Kamera ins Programm einbauen die erkennt, ob Du neben der, nach §§ 14, 14a ausgestellten Rechnung, auch die erforderliche Lieferung erhalten hast, um VSt. geltend zu machen.
Das kann nicht einmal ein Prüfer
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aber sagen wir mal so: "Du als Unternehmer bist für die Richtigkeit Deiner Buchhaltung verantwortlich. Die Programmhersteller können keine Kamera ins Programm einbauen die erkennt, ob Du neben der, nach §§ 14, 14a ausgestellten Rechnung, auch die erforderliche Lieferung erhalten hast, um VSt. geltend zu machen.
Völlig richtig, nur ergibt es für mich keinen Sinn, dass man zwei Eingabefelder anbietet, die von der Dokumentenanalyse auch meist richtig "befüllt" werden. Dadurch geht man ja erstmal davon aus, dass beide Parameter für die Bestimmung der Vorsteuerabzugs auch hergenommen werden und damit die Buchhaltung "automatisch" passt. Aber gut, jetzt ist mir zumindest klar, dass man da bei Bedarf manuell nachkorrigieren muss. Da finde ich den Fehler im aktuellen Modul der EÜR schon schwerwiegender...
Vielen Dank für eure Meinungen und Einschätzungen. -
dass man zwei Eingabefelder anbietet,
...und beide gehen davon aus, dass das dritte, Vertragserfüllung/Lieferung als Voraussetzung erfüllt ist.
Buchhaltung ist Vertrauenssache. Den Finanzämter, Banken und auch dem Personal gegenüber.
Das sogenannte Dunkelbuchen wird durch Maschinenlesbare und buchbare Rechnungen noch schlimmer.
Ich denke Thema Vorsteuerabzug - Belegdatum/Lieferdatum ist geklärt, da beides allein nicht ausschlaggebend ist.